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Amt für Stadterneuerung

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Stadterneuerung

Vorbereitende Untersuchungen im Umfeld von "Smart Rhino" starten

Nachricht vom 04.04.2022

Die Stadt Dortmund möchte Teilbereiche im Umfeld von "Smart Rhino", dem geplanten neuen Stadtquartier auf dem ehemaligen Gelände der Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) in Dorstfeld, als städtebauliches Sanierungsgebiet ausweisen. Die dafür notwendigen Untersuchungen beginnen ab sofort.

Im April startet das Büro "steg NRW" im Auftrag des Amtes für Stadterneuerung mit einer Bestandserhebung. Es soll geprüft werden, ob städtebauliche Missstände und Mängel in diesen Quartieren die Durchführung eines städtebaulichen Sanierungsverfahrens rechtfertigen. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Quartiere entlang der Rheinischen Straße westlich der Dorstfelder Brücke bis zum Wilhelmplatz in Dorstfeld und die "Smart Rhino" Fläche selbst.

Betreten privater Grundstücke erforderlich

Im Rahmen von Begehungen, die von April bis Juni angesetzt sind, wird der Bestand der Gebäude, Straßen, Wege und öffentlichen Plätze aufgenommen. Zur Dokumentation werden Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von privaten Grundstücken erforderlich sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung der Eigentümer*innen geschehen. Die Mitarbeiter*Innen weisen sich durch ein Bestätigungsschreiben des Amtes für Stadterneuerung als Beauftragte der Stadt Dortmund aus.

Die erhobenen Daten werden nur an die Stadt Dortmund weitergegeben, die diese ausschließlich im Zusammenhang mit der Sanierung nach §138 Abs. 2 Baugesetzbuch verwenden darf. Nach der Aufhebung des Sanierungsgebiets sind die Daten wieder zu löschen. Die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch wurde im Juni 2021 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen.

Zum Thema

Weitere Informationen zum Projekt "Smart Rhino" finden Sie online auf der Projektseite.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.

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