Sanierungsgebiet Hörde Zentrum
Für den Ortskern von Hörde hat die Stadt Dortmund im Jahr 2014 ein Sanierungsgebiet festgelegt, um dort Verbesserungen mithilfe einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu ermöglichen und das Stadtbezirkszentrum attraktiver zu machen.
Vorbereitende Untersuchungen haben damals ergeben, dass städtebauliche Missstände nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde vorlagen. Zur Behebung dieser Missstände wurde das Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ am 28.03.2014 als Satzung nach § 142 BauGB förmlich festgesetzt [pdf, 6,2 MB] .
Das Ziel der Sanierungsmaßnahme in Hörde besteht überwiegend darin, Bestandsstrukturen zu erhalten und zu verbessern. Städtebauliche Missstände sollen beseitigt werden, um ein Funktionieren des Gebietes als Wohngebiet und Stadtbezirkszentrum sicherzustellen und um Hörde als Stadtbezirkszentrum attraktiver zu machen.
Die vielfältigen Ziele der Sanierung werden im gesamten Stadterneuerungsprozess verfolgt. Der Sanierungsberater und die Quartiersarchitektin der Hörder Stadtteilagentur beraten Eigentümer*innen von Immobilien im Hinblick auf notwendige Umbauten oder Erneuerungen sowie Fördermöglichkeiten. Durch den Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen erhalten die Eigentümer*innen steuerliche Anreize zur Modernisierung ihrer Gebäude . Darüber hinaus bieten die Genehmigungspflichten nach §144 BauGB zum Grundstücksverkehr und zu baulichen Veränderungen zusätzliche Möglichkeiten, die Sanierungsziele zu erreichen.
Um das Stadtbild im Sanierungsgebiet positiv zu beeinflussen, wurde zudem eine Gestaltungsrichtlinie für Werbeanlagen und Außengastronomie beschlossen.
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