Häuserfassade an der Rheinischen Straße

Amt für Stadterneuerung

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Dagmar Knappe

Wissenswertes für Eigentümer*innen und Bewohner*innen

Die Stadt Dortmund hat ein großes Interesse an der gemeinsamen Entwicklung der Sanierungsgebiete mit den Akteur*innen vor Ort. Vor allem eine aktive Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen und Bewohner*innen kann die Planungs- und Entwicklungsprozesse beschleunigen und die Ergebnisse für alle Beteiligten verbessern.

Diese Seite dient der allgemeinen Information für Eigentümer*innen und Mieter*innen, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder Sanierungsverdachtsgebiet leben. Im Folgenden werden nur die allgemeingültigen Regelungen beschrieben. Ggf. können in einzelnen Gebieten weitere Vorgaben (z. B. Genehmigungen bei Bauvorhaben) hinzukommen.

Was bedeutet ein förmlich festgelegtes Sanierungsverdachtsgebiet für mich als Eigentümer*in und/oder Bewohner*in?

  • Es werden Vorbereitende Untersuchungen durch die Kommune oder ein beauftragtes Unternehmen durchführt. Teil dieser Untersuchungen ist auch eine Einbindung der Eigentümer*innen und Bewohner*innen.
  • Es besteht eine Auskunftspflicht über Informationen zum Gebäude/Grundstück und den jeweiligen Lebensverhältnissen, die die Gemeinde zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung benötigt.
  • Die Kommune hat das Recht Bauanträge zurückzustellen, wenn diese den vorläufigen Sanierungszielen widersprechen. In Sanierungsverdachtsgebieten kann zusätzlich durch Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für die Kommune erlassen werden. Hierdurch hat die Kommune ein Zugriffsrecht bei Grundstücksverkäufen zur frühzeitigen Absicherung der Sanierungsziele.

Was bedeutet ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet für mich als Eigentümer*in und/oder Bewohner*in?

  • Es besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Grundstücksverkehr. Hierdurch hat die Kommune ein Zugriffsrecht bei Grundstücksverkäufen und hat die Möglichkeit, diese zum Verkehrswert zu erwerben.
  • Es besteht eine Auskunftspflicht über Informationen zum Gebäude/Grundstück und den jeweiligen Lebensverhältnissen, die die Gemeinde zur Durchführung der Sanierung benötigt.
  • Wenn es für die Durchführung der Sanierung erforderlich ist, kann die Gemeinde in bestehende Miet- und Pachtverhältnisse eingreifen.

Gut geplante Modernisierungen können Eigentümer*innen finanzielle Vorteile bringen.

Innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes sind erhöhte steuerliche Abschreibungen für bestimmte bauliche Investitionen möglich. Dafür muss - vor der Beauftragung - eine Vereinbarung mit der Stadt Dortmund abgeschlossen werden. Richten Sie sich mit Ihren Modernisierungsplänen an die Stadt Dortmund und bezüglich der finanziellen Vorteile an Ihr Finanzamt.

Amt für Stadterneuerung