Baurechtliche Satzungen
Gemeinden können verschiedene Arten von baurechtlichen Satzungen erlassen. Diese Satzungen können u. a. die Zulässigkeit von Bauvorhaben begründen, Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen stellen oder die Möglichkeit von baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen einschränken.
Unter diesem Menüpunkt finden Sie Innenbereichs-, Gestaltungs-, Erhaltungs- und Denkmalbereichssatzungen sowie Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Dortmund, die für bestimmte Teile/ Orte des Stadtgebietes erlassen wurden.
Hinweis: Die Veröffentlichung von Satzungen in dieser Datenbank hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlichte Fassung.
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