Stellplatzsatzung vom 21.10.2022
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Neufassung der Stellplatzsatzung beschlossen.
Die Stellplatzsatzung regelt für das Dortmunder Stadtgebiet die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradstellplätze im Baugenehmigungsverfahren, die Minderungsmöglichkeiten, ihre Beschaffenheit und Ablösemöglichkeiten.
Die Satzung ist am 21.10.2022 in Kraft getreten.
Grundsätzlich gilt für laufende Baugenehmigungsverfahren weiterhin die Stellplatzsatzung vom 01.03.2019, die unten angehängt ist. Jedoch können auf schriftlichen Antrag auch die Regelungen der aktuell gültigen Fassung angewendet werden.
Neufassung Stellplatzsatzung vom 21.10.2022
- Neufassung Stellplatzsatzung [pdf, 65 kB]
- Anlage 1 zur Stellplatzsatzung (Richtzahlentabelle) [pdf, 185 kB]
- Anlage 2 zur Stellplatzsatzung (Übersichtsplan) [pdf, 21,8 MB]
- Anlage 3 zur Stellplatzsatzung (Flurstücksplan) [pdf, 3,4 MB]
- Anlage 4 zur Stellplatzsatzung (Plan zu Minderungsmöglichkeiten) [pdf, 22,2 MB]
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