Stadtentwicklung
Unter Stadtentwicklung versteht man eine informelle, integrierte, gesamtstädtische Entwicklungsplanung.
Im Gegensatz zur städtebaulichen Planung für die formale Planarten, wie z.B. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne vorgeschrieben sind, sind Pläne der Stadtentwicklung an keine Form gebunden.
Stellt die Gemeinde einen Plan der Stadtentwicklung (z.B. in Form eines Masterplans) auf, stellt dieser eine Richtlinie für Behörden und Planer dar, die z.B. städtebauliche Planungen auf die Inhalte abstimmen muss. Er bedeutet keine Rechtsbindung, sondern eine Selbstbindung der Gemeinde. Somit verpflichtet sich die Gemeinde mit der Aufstellung eines solchen Planes selbst, die darin formulierten Ziele und Entwicklungen anzustreben.
Der Vorteil dieser eher informellen Planung ist, dass sie flexibel und schnell auf sich ändernde Bedingungen reagieren kann bzw. angepasst werden kann. Derartige Entwicklungsprozesse und –pläne sind in der Regel bürgernah, da bei der Aufstellung großer Wert auf Öffentlichkeitsarbeit und –beteiligung gelegt wird, damit sich die Meinung der Bürger in den aufgestellten Zielen widerspiegelt und somit zu größerer Akzeptanz bei Stadtentwicklungsmaßnahmen führt.
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