Einkaufen auf dem Westenhellweg

Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Anneke Wardenbach

Masterplan Einzelhandel

Bereits seit 1999 verfügt die Stadt Dortmund mit dem Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept über ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Mit dem Masterplan Einzelhandel 2004 wurde dieses noch weiter konkretisiert. Damit war die Stadt Dortmund bundesweit eine der ersten Kommunen, die über ein detailliertes Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfügte.

Die wesentlichen Ziele des Masterplans Einzelhandel sind die Stärkung des Oberzentrums Dortmund, die Erhaltung und Entwicklung der City und der Nebenzentren sowie die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung.

Das Instrument Masterplan Einzelhandel hat sich vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel, der u.a. immer größere Betriebe (Verkaufsfläche) bei einem Verlust von Standorten zum Ergebnis hat, in den letzten Jahren vielfach bewährt. Mit dem Masterplan Einzelhandel gibt es für Dortmund einen transparenten und für alle Beteiligten verlässlichen Rahmen zur Prüfung und Bewertung von Einzelhandelsvorhaben.

Der aktuell gültige Masterplan Einzelhandel ist der Masterplan Einzelhandel 2013. Da für eine rechtssichere und praktikable Anwendung eine regelmäßige Überprüfung der Inhalte notwendig ist, erfolgt zurzeit eine Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 10.11.2022 dem Fortschreibungsentwurf des Masterplans Einzelhandel zugestimmt und es erfolgte eine öffentliche Auslegung des Entwurfs. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen werden die politischen Gremien über das Ergebnis der Beteiligung informiert. Der Rat der Stadt wird den Masterplan Einzelhandel als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschließen

Im Masterplan Einzelhandel 2013 wurden vier Änderungsverfahren durchgeführt:

1. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013

Eine Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 wurde im Bereich des zentralen Versorgungsbereichs "Stadtbezirkszentrum Hörde" vorgenommen. Dabei wurde der zentrale Versorgungsbereich "Stadtbezirkszentrum Hörde" um unmittelbar angrenzende Bereiche erweitert. Die Änderung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange und wurde vom Rat der Stadt am 17.12.2020 beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss wurde die geänderte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.

2. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013

Im Bereich des zentralen Versorgungsbereichs "Nahversorgungszentrum Husen-Kurl" wurde eine Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 vorgenommen. Dabei wurde der zentrale Versorgungsbereich "Nahversorgungszentrum Husen-Kurl" um unmittelbar angrenzende Flächen erweitert. Die Änderung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange und wurde vom Rat der Stadt am 11.02.2021 beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss wurde die geänderte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.

3. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013

Im Bereich Lücklemberg wurde ein zentraler Versorgungsbereich (Nahversorgungszentrum) ausgewiesen. Ebenfalls wurde im Rahmen der 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 im zentralen Versorgungsbereich Wellinghofen eine Potenzialfläche aufgehoben und die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs an dieser Stelle verkleinert. Die Änderung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und wurde vom Rat der Stadt am 23.09.2021 beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss wurden der neue zentrale Versorgungsbereich "Nahversorgungszentrum Lücklemberg" sowie die geänderte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches "Nahversorgungszentrum Wellinghofen" Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.

4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013

Der zentrale Versorgungsbereich "Nahversorgungszentrum Borsigplatz" wurde in nordwestliche Richtung erweitert. Die Änderung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und wurde vom Rat der Stadt am 24.06.2021 beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss wurde die geänderte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch.

Stadtplanungs- und Bauordnungsamt