Bebauungsplan des Baugebiet Lü 179 Volksgartenstraße

Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Katasteramt

Parken

Die Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich sind farbig dargestellt.

Übersicht über die 21 Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Meike Küpper, Martin Fach

Allgemeines zu Bewohnerparkzonen

Die Beeinträchtigung des Wohnumfelds durch den Kraftfahrzeugverkehr ist eine der Ursachen dafür, dass die Bevölkerung aus den innerstädtischen Wohnbereichen an den Stadtrand oder in das Umland abwandert.

Hinzu kommen die Parkprobleme der Bewohner dieser citynahen, überwiegend gründerzeitlich geprägten Wohnquartiere. Diese Wohnquartiere weisen eine hohe Wohndichte auf und berücksichtigen aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit weder das Verkehrsaufkommen noch die damit einhergehende Parkraumnachfrage der heutigen Zeit.

Ziel der Bewohnerparkbevorrechtigung ist es, die Parkprobleme der Bewohner dieser Quartiere zu verringern und das Wohnumfeld durch die Reduzierung von Parksuchverkehren zu attraktivieren.

Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund bereits in den 1980er Jahren die Einführung von Bewohnerparkzonen (früher: Parklizenzzonen) in den Wohnquartieren rund um die Dortmunder City (sog. Citykragen) beschlossen.

Das Problem mit den Stellplätzen im Quartier

Die vorhandenen Stellplätze im Quartier sind tagsüber häufig von gebietsfremden Langzeitparkern belegt. Deshalb finden weder Bewohner noch Geschäftskunden und Besucher der quartiersansässigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe einen freien Stellplatz.

Wenn es also gelingt, gebietsfremde Langzeitparker aus dem Quartier zu verdrängen, werden zum einen Parksuchverkehre und die damit verbundenen höheren Umweltbelastungen wie Lärm und Abgase reduziert. Zum anderen erhöhen sich in gleichem Maße die Chancen der Bewohner, einen freien Stellplatz wohnungsnah zu finden.

Es bedeutet jedoch nicht, dass für jeden Inhaber eines Bewohnerparkausweises ein fester Stellplatz im Straßenraum reserviert wird.

Warum eine Bewohnerparkzone?

Da öffentliche Straßen dem Gemeingebrauch gewidmet sind, stehen öffentliche Stellplätze zunächst allen Nutzergruppen (Bewohnern, Besuchern, Beschäftigten) gleichermaßen zur Verfügung. Maßnahmen zur Bewohnerparkbevorrechtigung können nur in abgegrenzten Bewohnerparkzonen getroffen werden. Diese dürfen in städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel eingerichtet werden und eine maximale Ausdehnung von ca. 1000 mtr. haben.

Die Instrumente zur Regelung

Innerhalb einer Bewohnerparkzone bleibt die vorhandene Stellplatzzahl im Regelfall unverändert, da der Straßenraum nicht nur als Abstellanlage für Kfz dienen soll.

Maximal 50% der öffentlichen Stellplätze dürfen tagsüber ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Diese Stellplätze dürfen nur von Bewohnern mit Bewohnerparkausweis beparkt werden. Die verbleibenden Stellplätze bleiben entweder unbewirtschaftet oder werden bewirtschaftet, d.h. hier wird das Parken kostenpflichtig oder zeitlich beschränkt. Kunden und Besucher der quartiersansässigen Betriebe finden somit ebenfalls Stellplätze vor.

Wer darf auf welchen Stellplätzen parken?

Die öffentlichen Stellplätze in einer Bewohnerparkzone werden einer der vier Stellplatzarten zugeordnet, die im Folgenden näher erläutert werden. Die jeweiligen Parkregelungen werden durch Beschilderung kenntlich gemacht.

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis und was kostet dieser?

Ein Bewohnerparkausweis kann bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden, er gilt ganztägig nur innerhalb der jeweiligen Bewohnerparkzone.

Sie haben Anspruch auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises, wenn Sie in dem jeweiligen Quartier mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Halter zugelassenes, oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für Sonderfälle (z.B. Car-Sharing, wechselnde Kennzeichen) gelten Sondervorschriften, über die Sie sich bei den Bürgerdiensten informieren können.

Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und betragen z.Zt. 30,70 € jährlich oder 20,50 € halbjährlich. Fragen zu Ausnahmefällen (verlorener Parkausweis, etc. ) können die Bürgerdienste beantworten.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ausnahmegenehmigungen, die zum Parken in der Bewohnerparkzone berechtigen, können beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund beantragt werden.

Folgende Betroffene können eine Ausnahmegenehmigung beantragen bzw. sind bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung:

1. Gewerbetreibende
Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige auf Dauer und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit wahrnimmt. Davon ausgenommen sind Freiberufler und die Land- und Forstwirtschaft. Apotheker gelten zwar als Freiberufler, das Betreiben einer Apotheke gilt aber als Gewerbetätigkeit.

Eine Ausnahmegenehmigung kann - nach Einzelfallprüfung - zum Parken im jeweiligen Bewohnerparkbereich am Betriebssitz erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für ein Fahrzeug erteilt und kostet 120 € im Jahr.
Für die Bewohnerparkzone "City" werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Voraussetzungen:

  • Die Ausnahmegenehmigung kann nur von Gewerbetreibenden beantragt werden,
  • der Firmensitz des Gewerbebetriebs liegt im Bewohnerparkbereich,
  • der Gewerbetreibende darf kein Bewohner des betroffenen Bewohnerparkbereich sein, in dessen Bereich der Firmensitz liegt,
  • es ist kein eigener Stellplatz am Firmensitz oder in der Nähe des Betriebs vorhanden und kann auch nicht angemietet werden.
  • zur Gewerbeausübung ist ein Parkplatz in der Nähe des Betriebs zwingend notwendig,

2. Handwerker mit Ruhrgebietsparkausweis können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.

3. Ambulante Dienste mit Ausnahmegenehmigung können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.

4. Ärzte mit Ausnahmegenehmigung gem. Ärzteerlass.

5. Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder Blinde können ihr Fahrzeug mit dem internationalen blauen oder dem nationalen orangefarbenen Parkausweis bis zu drei Stunden auf Bewohnerstellplätzen in allen Bewohnerparkzonen parken. Die Parkausweise können bei den Bürgerdiensten Innenstadt, Stadthaus beantragt werden, bei der Antragstellung ist u.a. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Allgemeine Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen können Sie beim Tiefbauamt telefonisch unter der Telefonnummer 50-22319/26463 erhalten

Der Weg zu einer Bewohnerparkzone

  • Die Verwaltung wird von der zuständigen Bezirksvertretung beauftragt, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu untersuchen
  • Durchführung von Voruntersuchungen (Auslastungserhebungen)
  • Entwurf eines Bewohnerparkkonzeptes und verwaltungsinterne Abstimmung
  • Einbringen des Konzepts in die zuständige Bezirksvertretung mit Beschluss zur Bürgerversammlung
  • Der Entwurf wird den Bewohnern in einer Bürgerversammlung vorgestellt
  • Mit Anregungen aus der Bürgerversammlung wird ein Bewohnerparkkonzept erstellt
  • Verwaltungsinterne Abstimmung des Bewohnerparkkonzeptes
  • Die Bezirksvertretung, Ausschüsse und der Rat beraten über die Einführung des Konzepts

Wenn die Gremien und der Rat die Einführung der Bewohnerparkzone beschließen:

  • Markierungs- und Beschilderungsarbeiten

Informationsschreiben an die Bürger und Beginn der Ausgabe der Parkausweise

Zusätzliche Erläuterungen

Anhänger, auch Wohnwagen dürfen max. zwei Wochen auf den unbewirtschafteten Stellplätzen abgestellt werden.

Besucher erhalten keinen separaten Besucherausweis, sondern können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen. An einem bewirtschafteten Stellplatz muss eine Parkscheibe ausgelegt, bzw. ein Parkschein gekauft werden. Die jeweilige Höchstparkdauer ist zu beachten.

Bewirtschaftungszeiträume sind auf den Parkscheinautomaten oder der Beschilderung zur Parkscheibenregelung vermerkt. Dies gilt für die tägliche Betriebszeit (z.B. "8 bis 18 Uhr"), die wöchentliche Betriebszeit (z.B. "Werktags") und die Höchstparkdauer (z.B. "3 Std.").

Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen auf allen Stellplätzen im Quartier kostenfrei und ohne zeitliche Einschränkung parken.

Bewohnerparkausweis beantragen, verloren melden oder vor Ablauf zurückgeben, bitte nehmen Sie Kontakt mit den Bürgerdiensten auf.
Bewohnerparkausweise sind nur in den Quartieren gültig, für die sie ausgestellt wurden.

Gewerbetreibende, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Sie können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen, die Bewirtschaftungsregeln sind zu beachten.

Handwerker, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Transport schwerer Gegenstände) kann der Ruhrgebietsparkausweis beantragt werden. Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde am Firmensitz gestellt werden. In Dortmund werden Anträge beim Tiefbauamt bearbeitet.

Für Mofas, Mopeds, Motorroller oder Motorräder kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Da die StVO beim Parken nicht zwischen Zweirädern und Pkws unterscheidet, ist zu beachten, dass nach den Bestimmungen der StVO das Gehwegparken auch für Zweiräder nur dort erlaubt ist, wo es durch Beschilderung oder Parkflächenmarkierung freigegeben ist.
Quads hingegen werden Pkws gleich gestellt, hierfür wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Verkehrsplanung

44122 Dortmund

Verkehrsplanung - Masterplan Mobilität
Planung von Bewohnerparkzonen

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