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Wer darf auf welchen Stellplätzen parken?
Die öffentlichen Stellplätze in einer Bewohnerparkzone werden einer der vier Stellplatzarten zugeordnet, die im Folgenden näher erläutert werden. Die jeweiligen Parkregelungen werden durch Beschilderung kenntlich gemacht.
Bewohnerstellplätze

vl. unbewirtschafteter Stellplatz, Bewohner mit Parkausweis Nr.IIIIIIIIII und eingeschränktes Halteverbot
Die Bewohnerstellplätze sind ganztägig ausschließlich den Bewohnern mit Bewohnerpark-ausweis des jeweiligen Quartiers vorbehalten.
Stellplätzen an Parkscheinautomaten

Parken mit Parkschein
Auf den Stellplätzen an Parkscheinautomaten können Gebietsfremde und Besucher inner-halb des Bewirtschaftungszeitraums kostenpflichtig parken, außerhalb des Bewirtschaftungszeit-raums ist das Parken kostenfrei. Bewohner mit Bewohnerpark¬ausweis des jeweiligen Quartiers dürfen hier ganztägig, ohne zeitliche Einschränkung und kostenfrei parken.
Stellplätzen mit Parkscheibe

unbewirtschafteter Stellplatz mit einer Parkzeit von 2 Stunden
An Stellplätzen, die mit Parkscheibe bewirtschaftet sind, parken Gebietsfremde und Be-sucher innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums kostenfrei, außerhalb des Bewirtschaftungszeit-raums unbegrenzt. Bewohner mit Bewohnerpark¬ausweis des jeweiligen Quartiers dürfen hier ganztägig und ohne zeitliche Einschränkung parken.
Unbewirtschaftete Stellplätze

unbewirtschafteten Stellplätze
Die unbewirtschafteten Stellplätze können Bewohner, Gebietsfremde und Besucher ohne zeitliche Einschränkung nutzen.
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