Nahverkehrsplan Dortmund 2014
Als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat die Stadt Dortmund Angebote im ÖPNV zu sichern und zu verbessern. Die Stadt Dortmund hat gemäß § 8 des ÖPNV-Gesetzes NRW als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr den Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 15. Mai 2014 wurden die vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den
Empfehlungen der Verwaltung [pdf, 431 kB]
übernommen und in den Nahverkehrsplan 2014 eingearbeitet.
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 08.12.2016 Ergänzungen des Nahverkehrsplanes Dortmund 2014 beschlossen. Der Nahverkehrsplan Dortmund 2014 inkl. der Fortschreibung vom 08.12.2016 steht zum Download bereit.
Nahverkehr/ Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Stadt Dortmund ist Aufgabenträgerin des kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Stadt Dortmund ist gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) Aufgabenträgerin des kommunalen ÖPNV.
Hierzu zählen die Stadtbahn- und die Buslinien der DSW21 - Bus und Bahn sowie anderer im Stadtgebiet Dortmund fahrender Verkehrsunternehmen. (Für die S-Bahn und die Regionalbahnen ist der VRR - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Gelsenkirchen der Aufgabenträger.)
Nähere Informationen zur Stadtbahn erhalten Sie beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund.
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