Baustellenabsperrung

Tiefbauamt

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Straßengrunderneuerungsprogramm und Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Das Straßennetz im Stadtgebiet besteht aus rund 1.800 km Straße. Rund 10 % dieser Straßen benötigen akut einer Grunderneuerung. Diese ist zwingend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und um einen Substanzverlust zu vermeiden. Grunderneuerungsprogramme gewährleisten den systematischen und kontinuierlichen Substanzerhalt des Straßennetzes und führen zur nachhaltigen Verbesserung der Straßeninfrastruktur.

In 2017 wurden Projekte aus einem Straßengrunderneuerungsprogramm ausgeführt. das dann nicht weiter fortgeschrieben wurde. Die Straßengrunderneuerung wurde im Anschluss bis Ende 2021 im Rahmen von Projekten nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durchgeführt.

Der Bund gewährte den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Hierfür wurde 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro eingerichtet.

Die Fördermittel kamen finanzschwachen Kommunen zugute. Die Verteilung der Finanzhilfen ist im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) festgelegt. Die Finanzhilfen wurden in folgenden Bereichen gewährt: Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (u. a. Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Maßnahmen mit städtebaulichem Bezug, Luftreinhaltung) und Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur.

Die Maßnahmen mussten bis Ende 2021 umgesetzt werden.

befahrene mehrspurige Straße

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Das Tiefbauamt hat mit Hilfe der Förderung folgende Maßnahmen umsetzten können:

  • Plaßstraße von Kurler Straße bis DB Brücke
  • Wambeler Hellweg von Geleitstraße bis Dorfstraße
  • Huckarder Straße von Franziusstraße bis OWIIIa
  • Limbecker Straße von Kaubomstraße bis Provinzialstraße
  • Schürufer Straße von Schürener Straße bis Kneebuschstraße
  • Asselner Hellweg von Ende Ausbau bis Zugstraße
  • Mallinckrodtstraße von Lagerhausstraße bis Schützenstraße
  • Ruhrallee von B 1 bis Sonnenstraße
  • Martener Straße von Schulte-Heuthaus-Straße bis An der Wasserburg
  • Schulte-Heuthaus-Straße von Sadelhof bis Martener Straße
  • Münsterstraße von Mallinckrodtstraße bis Lortzinstraße
  • Hagener Straße von Mergelteichstraße bis Bozener Straße
  • Schüruferstraße von Nagelpötchen bis Rodenberg
  • Lütgendortmunder Hellweg von Lütgendortmunder Straße bis Kesselborn
  • Ostwall Innenring
  • Hermannstraße von Berghofer Straße bis Am Stift