Straßen, Brücken, Stadtbahnanlagen – Planung und Bau
Was wäre eine Stadt ohne Verkehrswege? Sie sind die Adern der Stadt und sind von zentraler Bedeutung für die Mobilität der Einwohner*innen, der in der Stadt beschäftigten Personen sowie für die Besucher*innen sowie deren Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und prägen das Erscheinungsbild der Stadt.
Zum Thema
Unser Ziel ist es, diese Infrastruktur – trotz der begrenzten Mittel - zu erhalten, zu erneuern und zu verbessern, so dass sie zukünftigen Anforderungen gerecht wird und sich umweltfreundlich in das Stadtgefüge und Stadtbild einbindet.
Dies ist eine Aufgabe des Bereichs Planung und Bau im Tiefbauamt. Der Neu-, Um- und Ausbau öffentlicher Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen, von Plätzen, Rad- und Gehwegen, Lärmschutzanlagen, Brücken und Stadtbahnanlagen erfolgt auf Basis der planungsrechtlichen Vorgaben wie zum Beispiel Planfeststellungsverfahren und Bebauungsplänen. Die sorgfältig vorbereitete, technisch und wirtschaftlich ausgewogene Planung wird dann zum Bau vorbereitet, ausgeführt und später unterhalten.
Dabei reicht die Arbeitspalette zum Beispiel von eher kleinen Maßnahmen wie der Planung und dem Bau einer Mittelinsel für eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme bis hin zu Großprojekten wie der Erschließung des Gebiets der ehemaligen Westfalenhütte. Im Stadtbahnbereich reicht das Aufgabenspektrum von der Aufzugsnachrüstung einer Stadtbahnhaltestelle bis hin zum Umbau und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof oder der Verlängerung der Stadtbahn zur Erschließung der Westfalenhütte. Für den Brückenbaubereich reicht der Arbeitsbereich von der Brückenprüfung über die Brückenunterhaltung bis zum Neubau z.B. der Rad- und Fußgängerbrücken vom Landschaftskeil Nord über die Nortkirchenstraße und vom Landschaftsbauwerk über die Bundesstraße 54 in den Rombergpark hinein.
Mit der – bis hin zur europaweiten - Ausschreibung und Vergabe aller Bauleistungen an die bauausführenden Firmen werden Bauplanungen zu konkreten Bauaufgaben mit Fertigstellungsterminen. Die Bauvorbereitung inklusive zum Beispiel Baugrunderkundung, Prüfstatik, technische Ausrüstung sowie die zentrale Projektsteuerung mit der anschließenden Bauüberwachung vor Ort ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Baubereich des Tiefbauamtes.
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