Schild: Bundesstraße

Tiefbauamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): GPM

Gewerblicher Straßenpersonenverkehr: Genehmigung

Erlaubnispflicht

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde – in Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise oder die kreisfreien Städte.

Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung zur erfüllen?

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/stellerin und ggfs. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Weiterhin muss der/die Unternehmer/in oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs fachlich geeignet sein.

Antragsverfahren

Einzelheiten zum Antragsverfahren und auch, welche Beförderungen nicht den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen und damit von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern/partnerinnen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Antrag Genehmigung / Änderung / Weiterbetrieb (Taxi,/Mietwagen)
  • Beilage zum Antrag (Leistungfähigkeit)
  • Fahrzeugliste
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Zusatzbescheinigung
  • Antrag auf Betriebspflichtenentbindung

Wie können Sie die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist notwendig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.

Wann kann ich persönlich vorsprechen?

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 Uhr bis 15 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde Heinz-Jürgen Wittenberg

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde Claudia Klage