Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsrecht, Sondernutzung für Bautätigkeit
Bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 295.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Stand I. Quartal 2013) ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes. Als sogenannte „Straßenverkehrsbehörde“ regeln wir durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Verkehrseinrichtungen und Erlaubnissen für bestimmte Sonderverkehre wie Taxen und Großraum- und Schwertransporte, den Verkehr in der Stadt. Wir stellen Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen aus, wenn eine Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten befahren werden muss oder im Halteverbot ein Umzug durchzuführen ist.
Zum Thema
- Übersicht der Schwerbehindertenparkplätze [pdf, 37 kB]
- P&R-Stellplätze [pdf, 21 kB]
- Parkleitsystem
- Baustellen online
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund [pdf, 42 kB]
- Sprechzeiten und Gebühren von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot [pdf, 191 kB]
Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung verbessern wir die Verkehrssicherheit – insbesondere für die "schwächeren" Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Rad- und Fußgängerverkehr und unterstützen eine möglichst umweltverträgliche Verkehrsabwicklung. Unfallauffällige Bereiche erfahren unsere besondere Aufmerksamkeit, damit die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle reduziert wird.
Ein wichtiges Anliegen ist uns eine störungsarme Abwicklung von Baustellen im Stadtgebiet. Auf unserer Seite "Baustellen online" können Sie sich über Bauvorhaben in der Stadt Dortmund informieren, bei denen mit Behinderungen im Verkehrsnetz zu rechnen ist.
Die zeitnahe Erlaubnis von Großraum- und Schwertransporten und die Genehmigungserteilung im Güter- und Personenverkehr (Taxen, Mietwagen) nehmen einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein.
Wir sind Ansprechpartner bei sogenannten Sondernutzungen von Bautätigkeiten im öffentlichen Raum.
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