Parkplatzschild

Tiefbauamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Stefanie Kleemann

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,

  • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
  • Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
  • Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
  • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
  • sowie ambulante soziale Dienste die Arbeit erleichtern.

Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.

Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden. Der Ausweis kann in ganz NRW genutzt werden

Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal zwei fünf Service- oder Werkstattwagen angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge muss ein separater Antrag gestellt werden.

Für die Beantragung sind weiterhin notwendig:

  • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
  • Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
    • Kosten:
      Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für den Regierungsbezirk Arnsberg 150 € und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50 € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300 €.

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Ruhrgebietsparkausweis