Vermessungsgerät

Vermessungs- und Katasteramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Stefanie Kleemann

Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) nachgewiesen. Seit der Entstehung des Katasters im Jahre 1824 wird das Liegenschaftskataster durch die Übernahme von Fortführungsvermessungen und weiteren Aktualisierungsinformationen ständig fortgeschrieben und in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Beim Katasteramt können Sie Einsicht in das ALKIS nehmen und gegen Gebühr Auszüge daraus erhalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Flurstücks- und Eigentümernachweise nur Personen bereitgestellt, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Die Auszüge können Sie schriftlich, persönlich oder per E-Mail in der Auskunft des Katasteramtes beantragen; es besteht die Möglichkeit diese direkt mitzunehmen. Sie können die Auszüge aber auch über den GeoShop des virtuellen Rathaus zu reduzierten Kosten beziehen. Bitte beachten Sie, dass für diese Variante eine Registrierung bzw. Anmeldung im GeoShop erforderlich ist.

Auszug Liegenschaftskarte

Auszug Liegenschaftskarte
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Seit einigen Jahren arbeitet das Katasteramt an der Umstellung der analog geführten Liegenschaftskarte in die digitale Form (Automatisierte Liegenschaftskarte / Stadtgrundkarte), die Ihnen seit Mitte 2002 für ein immer größer werdenden Bereich des Stadtgebietes, frei von Blattschnitten und maßstabsunabhängig zur Verfügung steht.

Wenn Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter, als Architekt oder Notar die genauen Grenzlängen und Grenzabstände von Gebäuden benötigen, tragen wir diese in Auszüge aus der Liegenschaftskarte/ Stadtgrundkarte ein.

Beim Katasteramt können Sie Einsicht in die Liegenschaftskarte/ Stadtgrundkarte nehmen und gegen Gebühr Auszüge daraus erhalten. Die Auszüge können Sie schriftlich oder persönlich in der Auskunft des Katasteramtes beantragen; es besteht die Möglichkeit diese direkt mitzunehmen.

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte / Stadtgrundkarte ist gebührenpflichtig.

Die Liegenschaftskarte / Stadtgrundkarte kann in größerer räumlicher Ausdehnung in analoger Form als auch in digitaler Form abgegeben werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Katasterauskunft

44141 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch, 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag, 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Vermessungs- und Katasteramt