Die Eigentumsförderung des Landes NRW
Was kann gefördert werden?
- der Neubau von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- der schlüsselfertige Erwerb neuer Familienheime und Eigentumswohnungen
- der Erwerb gebrauchter Familienheime und Eigentumswohnungen
- der Ausbau und die Erweiterung zum Zwecke der Neuschaffung von Familienheimen und Eigentumswohnungen
- Baumaßnahmen für Schwerbehinderte bei Neuschaffung von Wohnraum/ bei vorhandenem Wohnraum
Wer kann Fördermittel beantragen?
Haushalte
- mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
- mit mindestens einer oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
- Voraussetzung ist, dass das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen [pdf, 192 kB] nicht übersteigt.
Wie werden die Fördermittel beantragt?
Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt durch Antragsvordrucke nach vorgeschriebenem Muster. Diese sind zu beziehen bei der NRW.BANK.
Wie erhalte ich weitergehende Informationen?
Detaillierte Informationen können der Internetseite der NRW.BANK entnommen werden. Auf dieser Seite besteht auch die Möglichkeit, mit Hilfe des Förderberaters die Förderfähigkeit des Bauvorhabens zu überprüfen und die Höhe der zu beantragenden Baudarlehen zu ermitteln.
Interessent*innen, die ihr Familienheim auf städtischen Grundstücken errichten wollen, können weitere nützliche Informationen aus der Bauherrenbroschüre [pdf, 3,6 MB] beziehen.
Allgemein
Die vorangestellten Ausführungen behandeln naturgemäß nur einige grundsätzliche Eckdaten. Vor einer endgültigen Entscheidung für ein konkretes Bauvorhaben bzw. vor Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen ist auf jeden Fall ein detailliertes persönliches Beratungsgespräch empfehlenswert. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Kundenbereichs Wohnraumförderung des Amtes für Wohnen während der Geschäftszeiten gern zur Verfügung.
Die Eigentumsförderung der Stadt Dortmund
Die Eigentumsförderung der Stadt Dortmund
Die Stadt Dortmund möchte Familien bei ihrem Wunsch nach Wohneigentum noch intensiver als bisher unterstützen.
Aus diesem Grund erweitert sie das Darlehensangebot, das bereits in der Vergangenheit neben der Landesförderung Familien mit Kindern beim Bau der eigenen vier Wände gewährt wurde.
Zurzeit gewährt die Stadt Dortmund den Käufer*innen städtischer Eigenheimgrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen.
Wer eine neue Eigentumsmaßnahme auf einem städtischen Grundstück errichtet, kann ein Darlehen bis zu 10.000 Euro je Kind, maximal bis zu 40.000 Euro, erhalten, sofern die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Ein Darlehen bis zu 6.000 Euro je Kind, max. bis zu 24.000 Euro, können diejenigen erhalten, deren Einkommen die festgelegte
Einkommensgrenze [pdf, 192 kB]
um nicht mehr als 40 % überschreiten. Der Betrag ist für die Dauer von 15 Jahren zinslos und mit 1% zu tilgen. Nach 15 Jahren erfolgt die Rückzahlung des Restbetrages in einer Summe.
Wo geeignete Grundstücke angeboten werden, kann über die Internetseite www.liegenschaftsamt.dortmund.de abgerufen werden..
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, ab 13:00 Uhr nur mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
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