Was bedeutet Inklusion?
Das Wort "Inklusion" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Zugehörigkeit", also das Gegenteil von Ausgrenzung.
Wenn jeder Mensch mit oder ohne Behinderung überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Freizeit, im Wohnviertel, dann ist das gelungene Inklusion.
Inklusion ist ein Menschenrecht, das sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt, die 2009 auch von Deutschland unterzeichnet wurde.
Bei der Inklusion handelt es sich um einen persönlichen menschenrechtlichen Grundsatz des Zusammenlebens, der für die gesamte Bevölkerung und für alle Gesellschaftsbereiche gilt.
Inklusion geht von einer Gleichwertigkeit jedes einzelnen Menschen aus. Die bislang empfundene Normalität wird dabei nicht vorausgesetzt. Das Vorhandensein von Unterschieden bei den Menschen - eben Vielfalt - wird als völlig normal angesehen.
Inklusion heißt auch, jeder Mensch ist willkommen, niemand wird ausgeschlossen. Alle sollen anerkannt werden und können etwas für das gemeinschaftliche Leben in unserer Gesellschaft beitragen.
Um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen - also Inklusion - zu erreichen sind alle Menschen zu beteiligen.
Behinderung/Beeinträchtigung ist nicht allein auf die Person bezogen, sondern ergibt sich vielmehr aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung und den umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Strukturen, Gebäude, Kommunikation und das Handeln ist so zu gestalten, dass niemand wegen seiner Behinderung/Beeinträchtigung ausgeschlossen wird. Um dies zu erreichen, sind physische und psychische Barrieren zu vermeiden und vorhandene abzubauen.
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