Mann im Rollstuhl vor Eingangstür

Menschen mit Behinderungen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Uta Herbert / PIXELIO

Wohnen für Menschen mit Behinderung

In den letzten Jahren haben sich Chancen und Möglichkeiten für eine gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen verbessert. Ein Beispiel hierfür ist die Vielfalt an Wohnformen und Wohnmöglichkeiten, die sich in den letzten 10 Jahren in Dortmund etabliert haben.

Während vor 10 Jahren für Angehörige und Betroffene eher noch "Wohnen in einem Wohnheim" als einzige Möglichkeit des Wohnens in Betracht gezogen wurde, so nutzen heute viel mehr Menschen mit Behinderungen die unterschiedlichen Möglichkeiten des ambulanten Wohnens - alleine oder mit anderen Menschen zusammen. Auch Angebote der Wohnschulen und des Wohntrainings werden regelhaft genutzt, um das selbständige Wohnen zu trainieren.

Nachfolgend finden Sie viele Anregungen, Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung.

Regionalplanungskonferenz 2022

Liebe MitgliederInnen der Regionalplanungskonferenz,

die diesjährige Konferenz wird das Thema

"Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Dortmund"

in den Fokus nehmen. Daneben werden noch offene Themen aus den letzten Konferenzen sowie die Datenlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und weitere Planungen durch den LWL und die Stadt Dortmund auf der Tagesordnung stehen.

Datum: Mittwoch, 30.11.2022
Zeit: Beginn 9:30 Uhr / Ende ca. 12:00Uhr
Ort: Wilhelm-Hansmann-Haus, Märkische Str. 21, 44141 Dortmund

Sollte es die „Coronalage“ im nächsten Monat nicht zulassen wird es wieder eine "Online-Veranstaltung" geben. Die Informationen darüber erhalten Sie rechtzeitig.

In der Anlage findet Sie den Ablauf sowie die Anmeldung zu der diesjährigen Veranstaltung.Weitere Unterlagen werden sukzessive, sobald sie vorliegen, eingestellt.

Aufgrund der aktuellen „Coronalage“ wird die Anzahl der Teilnehmenden möglicherweise begrenzt werden müssen. Melden Sie sich daher bitte unbedingt bis zum 14.11.2022 verbindlich an. Einen Assistenzbedarf melden Sie ebenfalls bis zum 09.11.22. Wir bitten um ihr Verständnis, dass danach eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Neu ab 2020

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen mehr Freiheiten haben und ein individuelleres und selbstbestimmtes Leben führen können. Deshalb werden in den bisher stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe ab 2020 einige Veränderungen eintreten. So werden zukünftig dort die existenzsichernden Leistungen vom Menschen mit Behinderung bzw. seinem Betreuer oder seiner Betreuerin selbst verwaltet.

Zum Thema

Nachfolgend finden Sie einen Link zu einem Folienvortrag der Stadt Dortmund mit näheren Informationen zu diesen Veränderungen.

Auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat ein umfassendes Informationsangebot aufgebaut. Neben einer Hotline, die er mit der Telefonnummer 0251 591-5115 anbietet, hat er einen inklusiven Internetauftritt gestaltet. Dort werden viele Fragen rund ums BTHG beantwortet

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt, Kompetenzteam Pflege und Behinderung

44137 Dortmund

Menschen mit Behinderungen