Zwei Feuerwehrmänner beim Einsatz

Feuerwehr

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Alle Rechte vorbehalten Fachbereich Marketing + Kommunikation / Stefanie Kleemann

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Einstellungsvoraussetzungen

Bevor Sie sich formal um eine Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr Dortmund bewerben, sollten Sie sich über ihre spätere Aufgabe im Klaren sein. Als Mitarbeiter/-in im Einsatzdienst leisten Sie auch an Wochenenden und Feiertagen Dienst in 24-Stunden-Schichten. Sie werden im Brandschutz und der Hilfeleistung, in der Regel auf den Fahrzeugen eines Löschzuges, und im Rettungsdienst eingesetzt.

Die Feuerwehr Dortmund legt größten Wert auf einsatzfreudige, aufgeschlossene und verantwortungsbewusste Mitarbeiter/-innen.

Auf einen Blick

Neben der Bereitschaft Schichtdienst zu leisten, hohe körperliche und psychische Belastungen auszuhalten, sind folgende Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
  • Hauptschul- oder höherwertiger Schulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen / technischen oder einem anderen für feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufszweig (bis zum genannten Einstellungstermin muss die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen und durch ein Prüfungszeugnis bzw. eine Urkunde bei medizinischen Berufen nachgewiesen sein)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen
  • Mindestens der Nachweis über das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber oder eines höherwertigen Schwimmabzeichens. Der entsprechende Nachweis muss spätestens am Tag des sportlichen Eignungstestes vorliegen und soll an diesem Tag nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 40 Jahre
  • Einwandfreier Leumund, ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert
  • Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf keinem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien überschreitet)
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3. Bei Vorliegen von in den DGUV Empfehlungen zur Eignungsbeurteilung benannten Erkrankungen, die eine hohe Relevanz für die Eignung haben, liegt eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 nicht vor. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in.
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in.
  • Bereitschaft zu weiteren Fortbildungen, insbesondere als Notfallsanitäter*in

Soweit Sie in weiterer Entfernung von Dortmund wohnen, beachten Sie bitte: Bei einer Einstellung wird Ihre Bereitschaft vorausgesetzt, Ihren Wohnsitz nach Dortmund bzw. in die unmittelbare Umgebung der Stadt zu verlegen.