Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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Sicherheitstipps der Feuerwehr

Hauseingangstür

Verbietet der Brandschutz das Abschließen der Haustüren?

Regelmäßig gibt es zwischen Bewohnern*innen eines Hauses unterschiedliche Auffassungen, ob die Hauseingangstür nachts verschlossen werden soll. Es stehen sich hier Sicherungsinteressen (das Haus in der Nacht durch das Abschließen der Haustür besser gegen unerwünschte Eindringlinge zu schützen) und Sicherheitsinteressen (die Tür als ersten Flucht- und Rettungsweg passierbar zu halten) gegenüber.

Die Hausordnungen in vielen Mietshäusern und auch in Wohnungseigentumsanlagen geben den Sicherungsinteressen den Vorrang. Sie sehen vor, dass die Haustür in der Nacht während eines festgelegten Zeitraums verschlossen sein muss. Da der Hauptzugang zum Gebäude aber als erster Rettungsweg für die Bewohner*innen genutzt wird, kommt es in diesem Fall zur Einschränkung der Fluchtmöglichkeit.

Unterschiede im privaten und gewerblichen Bereich

In der Frage, ob Flucht- und Rettungswege verschlossen werden dürfen oder nicht, muss der private und der gewerbliche Bereich getrennt betrachtet werden. Im gewerblichen Bereich ist es zwingend erforderlich, dass Türen in Flucht- und Rettungswegen durch einen einzigen Griff leicht und in voller Breite zu öffnen sind. Im privaten Bereich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung.

Pro Sicherheitsinteresse Dennoch birgt ein verschlossener Zugang in Flucht- und Rettungswegen aus Sicht der Feuerwehr Gefahren. Es ist in diesem Fall zwingend erforderlich, dass die flüchtende Person einen Haustürschlüssel mitführt um die Eingangstür zu öffnen. Bei einem Schadensereignis kann dies bei einer flüchtenden Person in Frage gestellt werden. Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum die Türen gerade in der Nacht abgeschlossen werden sollen.

Die Gefahr vor Einbrüchen ist am Tage, wenn das Haus verlassen ist, eher größer als in der Nacht, wenn die meisten Bewohner*innen zu Hause sind. Um sowohl die Anforderung an den Schutz des Eigentums und die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fluchtweges zu erfüllen, gibt es die Möglichkeit die Haustür mit einem Panikschloss auszurüsten. Eine Vielzahl von technischen Ausführungen ermöglicht eine Verriegelung der Haustür und im Bedarfsfall eine Öffnung von innen durch Betätigung der Türklinke.

Diese Ausführung wäre aus Sicht der Feuerwehr die anzustrebende Lösung.

Sicherheitstipps: Abschließen der Haustür

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