Historie
Entwicklung des Brandschutzes in der Stadt Dortmund
Mit der Entstehung von Städten verstärken sich im Mittelalter die Versuche, den sehr häufigen und oft verheerenden Brandereignissen vorzubeugen oder ihnen mit geordneten Löschmaßnahmen entgegenzutreten. Zu vielen Gemeindeverfassungen gehört die Verpflichtung der Einwohner/-innen, sich durch Einhaltung bestimmter Regeln am Brandschutz zu beteiligen.
Für die Bürger/-innen der Stadt Dortmund entstand eine solche Gemeindverfassung im Rahmen der Feuerschutzverordnung aus dem Jahr 1297. Die erste amtliche Dortmunder Feuer- und Brandordnung stammt aus dem Jahr 1659. Für Feuermeldungen sind zunächst Türmer und Nachtwächter zuständig (Ruf: „Feurio!“). Ab 1700 sind die Bürger/innen der Stadt Dortmund per Verordnung angehalten, im Falle eines Brandes aktiv Hand anzulegen. Im Jahr 1717 werden die Maßnahmen zum Feuerschutz und Brandbekämpfung erweitert und neu formuliert. Doch es sollte bis zum 25. Januar 1802 dauern, bis dank der Zustimmung des Dortmunder Magistrats eine Freiwillige Feuerwehr gegründet werden konnte.
Auch in anderen Teilen Deutschlands entstanden - gerade in der Zeit der Bürgerlichen Revolution (1848/49) - viele Feuerwehren. Durch Abwendung vom Obrigkeitsstaat hin zu einem Staat mit demokratischer Mitwirkung wird ein wesentlicher Grundstein für die vielen Gründungsdaten von Feuerwehren in Deutschland gelegt.
In Dortmund teilt sich 1876 die bisherige Freiwillige Feuerwehr in eine Freiwillige Bürgerfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr auf. Beide Gruppierungen stellen weiterhin den Brandschutz der Stadt sicher.
Dem starken Aufschwung und Wachstum, in dem sich Dortmund seit 1890 durch Industrialisierung und Bergbau befindet, waren Freiwillige und Bürgerfeuerwehr nicht alleine gewachsen. Als Konsequenz beschloss der Dortmunder Magistrat 1901 die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr.
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