Aktuelles
Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien - Stand 04.05.2023
Für eine Kontaktaufnahme bei Fragen zur Einreise sowie weiterem Informationsbedarf senden Sie bitte eine E-mail mit Ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum an verpflichtungserklaerungen@stadtdo.de.
Sofern sich bereits Verwandte in der Bundesrepublik Deutschland/Dortmund mit einem Visum für 90 Tage aufhalten und eine Ausreise nach Ablauf der 90 Tage noch nicht möglich ist, folgender Hinweis:
Da die ersten befristeten Visa dieser Art in nächster Zeit ablaufen werden, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ab dem 07.05.2023 eine Anschlussregelung per Verordnung.
Um nach Ablauf der 90-tägigen Visumgültigkeit einen vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ohne zusätzliche Belastung der Ausländerbehörden zu ermöglichen, wird per Rechtsverordnung eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlassen. Das heißt, eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf am 06. August 2023 außer Kraft. Führen Sie bitte bis zum 06.08.2023 Ihren Nationalpass mit entsprechenden Visum und einen Hinweis auf diese Verordnung mit sich.
Quelle: YouTube
Untertitel umschaltbar auf Arabisch und Türkisch
Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien - Stand 04.05.2023
Für eine Kontaktaufnahme bei Fragen zur Einreise sowie weiterem Informationsbedarf senden Sie bitte eine E-mail mit Ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum an verpflichtungserklaerungen@stadtdo.de.
Sofern sich bereits Verwandte in der Bundesrepublik Deutschland/Dortmund mit einem Visum für 90 Tage aufhalten und eine Ausreise nach Ablauf der 90 Tage noch nicht möglich ist, folgender Hinweis:
Da die ersten befristeten Visa dieser Art in nächster Zeit ablaufen werden, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ab dem 07.05.2023 eine Anschlussregelung per Verordnung.
Um nach Ablauf der 90-tägigen Visumgültigkeit einen vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ohne zusätzliche Belastung der Ausländerbehörden zu ermöglichen, wird per Rechtsverordnung eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlassen. Das heißt, eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf am 06. August 2023 außer Kraft. Führen Sie bitte bis zum 06.08.2023 Ihren Nationalpass mit entsprechenden Visum und einen Hinweis auf diese Verordnung mit sich.
Chancen-Aufenthaltsrecht
Vorab-Informationen zur Chancen-Aufenthaltserlaubnis - Voraussichtliches Inkraftreten am 01.01.2023
Am 02.12.2022 hat der deutsche Bundestag das Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen. Mit dem neuen § 104c AufenthG soll langjährig geduldeten Ausländer*innen die Gelegenheit gegeben werden, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht im Rahmen der §§ 25a und 25b AufenthG zu schaffen. Ob eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis für Sie in Frage kommen kann, entnehmen Sie bitte den angehängten Informarmationen.
Kontaktaufnahme: Sofern Sie vorab einen schriftlichen Antrag gem. § 104c AufenthG stellen möchten, schreiben Sie eine E-mail an staedtische-asylstelle@stadtdo.de und übersenden Sie uns bitte Ihren vollen Namen (wie auf Ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsdokument) und Ihr Geburtsdatum, bestenfalls unter Angabe Ihres Aktenzeichens.
Eine Beratung bzw. Rückfragen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen beantworten wir gerne im Rahmen eines Termins zur Duldungsverlängerung. Auch eine Antragstellung ist bei einem Termin zur Dulungsverlängerung möglich!
Es wird ein sehr hohes Antragsaufkommen erwartet. Zudem müssen für jeden Antrag Anfragen an die Sicherheitsbehörden gestellt werden, auf deren zeitliche Beantwortung hat die Ausländerbehörde keinen Einfluss. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir tun unser Bestes, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten aber um Geduld und von etwaigen Sachstandsanfragen abzusehen.
Zielgruppe des Chancen-Aufenthaltsrechts:
- geduldete Ausländer*innen, die sich am 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen gedultet, mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben,
- Ehegatte, Lebenspartner*in und minderjährige ledige Kinder, die mit den berechtigten Personen in häuslicher Lebensgemeinschaft leben,
- volljährige ledige Kinder, die bei Einreise minderjährig waren und noch immer in häuslicher Gemeinschaft mit den berechtigten Personen leben.
Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht:
- aktueller Besitz einer Duldung,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung,
- keine Verurteilung wegen einer begangenen vorsätzlichen Straftat im Bundesgebiet über eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen hinaus.
Erteilungsverfahren:
Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis wird einmalig für die Dauer von 18 Monaten erteilt und ist nicht verlängerbar. In diesem Jahr sollten die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gem. § 25a oder § 25b AufenthG erfüllt werden, damit anschließend ein langfristiges Aufenthaltsrecht erteilt werden kann.
Hierzu gehören die Identitätsklärung durch die Beschaffung eines Nationalpasses, sowie die selbständige Sicherung des Lebensunterhaltes, mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die erfolgreiche Teilnahme am Kurs "Leben in Deutschland" und Straffreiheit.
Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, die in die Bundesrepublik Deutschland flüchten
Informationen dazu finden Sie auf unserer Sonderseite zum Krieg in der Ukraine:
Informationen für ukrainische Staatsangehörige
Einreisen für afghanische Staatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland
Die Deutsche Botschaft in Kabul ist seit dem 15.08.2021 geschlossen. Die Deutschen Auslandsvertretungen in Islamabad/ Pakistan und Neu-Dehli/ Indien übernehmen in Notfällen die Annahme von Anträgen auf Erteilung von Visa z.B. im Rahmen der Familienzusammenführung.
Aufgrund der derzeit unbeständigen Lage in Afghanistan kann die Ausländerbehörde Dortmund Sie zur Informationsbeschaffung lediglich auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes hinweisen.
Hier erhalten Sie täglich eine Vielzahl von Informationen und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Anderweitige Informationen liegen der Ausländerbehörde gegenwärtig auch nicht vor.
Überdies rät die Ausländerbehörde an, die aktuellen Meldungen in den Medien zu verfolgen.
Auch hier erhalten Sie ggf. einige Informationen zu Möglichkeiten der Ausreise aus Afghanistan.
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
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Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.