Hinweis:
Rückwirkend zum 20.08.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Kraft getreten. Da hiermit umfangreiche Änderungen verbunden sind, wird diese Internetseite aktuell überarbeitet.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der im Inland lebenden Migrantinnen und Migranten und gleichzeitig der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Aktueller Hinweis
1. Terminanfragen
Aufgrund des seit Monaten erheblich gestiegenen Interesses an einer Einbürgerung sind die Terminkapazitäten für die Antragstellung für die nächsten Monate leider bereits ausgeschöpft. Wir unternehmen alle Anstrengungen, die Kapazitäten zur Terminvergabe und Antragsbearbeitung in der Einbürgerungsstelle kurz- und mittelfristig zu erweitern.
Aktuell nehmen wir deswegen lediglich Terminanfragen entgegen und kommen bei kurzfristigen Terminabsagen auf Sie zu!
2. Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Zur Zeit wird in den Medien viel über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht berichtet. Dies betrifft sowohl die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als auch eine Verkürzung der erforderlichen rechtmäßigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.
Aktuell ist jedoch noch keine Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz eingetreten, so dass die letzte Fassung dieses Gesetzes vom 12.08.2021 weiter gültig ist. In welcher Form das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden wird, unterliegt dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Das bedeutet, dass die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit weiterhin gilt.
Ebenso ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Mindestaufenthalt in Deutschland von acht Jahren vorgesehen, der im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu sechs Jahren gekürzt werden kann.
Downloads
Weitere Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema Einbürgerung finden Sie im Download-Bereich.
Sie setzt unter anderem regelmäßig ein dauerndes Aufenthaltsrecht und eine gewisse Eingliederung in deutsche Lebensverhältnisse voraus.
Durch die Einbürgerung erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen sich daraus ergebenden Rechten.
Sie erhalten folgende Bürgerrechte:
- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,
- die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
- die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
- den freien Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
- die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
- die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
- den Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
- den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist aber auch mit Pflichten verbunden, wie etwa mit der - seit 2011 ausgesetzten - Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes oder der Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter, zum Beispiel als Schöffe/Schöffin bei Gerichten, wenn eine entsprechende Berufung ausgesprochen wird.
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