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Ordnungsamt

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, die Ausstellung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsannahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa verloren haben.