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Ordnungsamt

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit oder Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Für bestimmte Personengruppen ist die Genehmigung des Verzichts zu versagen. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig. Bei Antragstellern unter 16 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam den Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.

Erforderliche Unterlagen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit:

  • deutscher/ausländischer Pass der/des Erklärenden
  • ggf. weitere Nachweise über den Besitz der deutschen/ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde der/des Erklärenden
  • ggf. Heiratsurkunde der/des Erklärenden
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern der/des Erklärenden
  • ggf. Nachweis der gesetzlichen Vertretung
  • ggf. Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts

Die Unterlagen sind in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher, beizubringen.