Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Allgemeine Information:
Wenn Sie eine/-n ausländische/-n Besucher*in für kurze Zeit nach Deutschland einladen möchten - unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Besuch, eine touristische Reise oder eine Geschäftsreise handelt - können Sie für diesen Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Dazu zählen bspw. Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege).
Das Kurzaufenthalts-Visum, auch Schengen-Visum oder Touristen-Visum genannt, berechtigt Ihren Besuch bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in Deutschland zu bleiben.
Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Dortmund haben.
Die Ausländerbehörde prüft anhand Ihrer vorgelegten Unterlagen, ob eine Bonität (ausreichend Einkommen oder Vermögen) für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorliegt.
Kein Einkommen sind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe, Wohngeld, Stipendien, BaföG, Kindergeld, Kinderzuschlag und Erziehungsgeld.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bundespersonalausweis oder Nationalpass des/der Verpflichtungsgeber*in (bei Drittstaatsangehörigen auch ein gültiger Aufenthaltstitel)
- eine Aufstellung über regelmäßige Einnahmen/Ausgaben (z.B. bei Arbeitnehmer*innen, die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, bei Selbstständigen die Bescheinigung eines Steuerberaters (Simulation Jahresabschluss) sowie Nachweise (Krankenversicherungsschutz, bei Rentner*innen der Rentenbescheid)
- bei Wohneigentum ein Grundbuchauszug, Nachweise über die monatlichen Darlehensbelastungen (z.B. Kreditzinsen, Tilgung, etc.).
- Kopie des Nationalpasses des Gastes aus dem die persönlichen Daten des/der Einreisenden (bspw. Heimatanschrift) und die Passnummer hervorgehen.
- Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis
Antrag auf Ausstellung:
Ihren Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung können Sie ausschließlich online einreichen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie alle notwendigen Dokumente wie z.B. Ihre Lohnabrechnungen als Anlage beifügen.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Antrag:
Nachdem Sie Ihren Antrag online eingereicht haben, wird dieser durch die Ausländerbehörde geprüft. Ist die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung möglich, erhalten Sie einen Termin, zu dem Sie die Verpflichtungserklärung im Original bei der Ausländerbehörde abholen können. In diesem Termin ist auch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29 € pro Verpflichtungserklärung (vorzugsweise per EC-Karte) zu entrichten.
Sollte die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nicht möglich sein oder Unterlagen fehlen, informiert die Ausländerbehörde Sie entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass alle bereits vereinbarten Termine weiterhin bestehen bleiben. Es ist kein erneute Online-Antragstellung erforderlich!
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
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Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
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