Sicherheit, Ordnung & Verkehr
Zu den wichtigen Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Schutz von Rechtsgütern und der Rechtsordnung wird durch repressive und präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgabengebiete sind demnach sehr unterschiedlich und vielfältig und beinhalten zum Beispiel:
- Beseitigung von Autowracks und nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
- Kampfmittelbeseitigung, Sprengungen
- Hafenaufsicht
- Pyrotechnik, Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht
- sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Sportschützen
- Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
- ordnungsbehördliche Bestattungen
- Bekämpfung tierischer Schädlinge
- Aufgaben nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund sowie Straßenreinigungssatzung [pdf, 3,6 MB]
- Maßnahmen gegen Ratten
- Ordnungsbehördlichen Aufgaben im Rahmen von Hundehaltungen einschließlich Landeshundegesetz NRW
- Betrieb privater Kleinfeuerungsanlagen; Rauch- und Geruchsbelästigungen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- ordnungsbehördliches Ortsrecht zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vollzugs- und Ermittlungsdienst (interne und externe Ermittlungsersuchen aller Art)
- Kommunaler Ordnungsdienst
- Nordstadtbüro
- Sicherstellung/Kontrolle der Spielregeln für Straßenmusik in Dortmund
Straßenmusik belebt die Stadt.
In Dortmund ist Straßenmusik erlaubnisfrei möglich, wenn bestimmte "Spielregeln" eingehalten werden.
Flyer "Spielregeln für Straßenmusik in Dortmund" [pdf, 885 kB]
Zum Thema
Hier finden Sie die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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