Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
Im Stadtgebiet Dortmund werden jährlich ca. 5000 Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Bauart, die nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind, am Straßenrand stehen gelassen. Durch diese "bequeme", aber umweltschädliche Entsorgung entzieht sich mancher Autobesitzer den Kosten für die Entsorgung des Fahrzeuges.
Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzen, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Wegeflächen abgestellt werden. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Straßenverkehrsordnung. Die Fahrzeuge werden mit einem deutlich sichtbaren Hinweis versehen (roter Aufkleber).
Was bedeuten diese Aufkleber?
Der Eigentümer wird aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel zehn Tage) aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Sollte das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt sein, wird der letzte Fahrzeughalter/-eigentümer ermittelt. Schlagen diese Ermittlungen fehl oder entfernt der Verantwortliche das Fahrzeug nicht innerhalb einer ihm aufgetragenen Frist, wird die Sicherstellung oder Entsorgung des Fahrzeuges veranlasst. Die damit verbundenen Kosten werden dem Fahrzeughalter/-eigentümer in Rechnung gestellt.
Das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum stellt darüber hinaus einen bußgeldbewährten Verstoß dar, der mit einer Bußgeldhöhe bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Hinweise auf nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum können Sie beim Service- und Bürgertelefon des Ordnungsamtes melden.
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