Ordnungsamt
  1. Themen
  2. Sicherheit & Ordnung
  3. Beratungsangebote
  4. Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht

Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht

Wer, wo, wie und wann im Winter auf öffentlichen Flächen räumen und streuen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund verbindlich geregelt. Hiernach obliegt die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller fußläufigen öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an sie angrenzenden Grundstücke.

Anlieger sind die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Zivilrechtlich kann der Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern die Reinigungspflicht durch Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung regeln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Meter freigehalten werden.
  • Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche). Auftauende Stoffe dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht eingesetzt werden.
  • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Die Reinigung einschließlich der Winterwartung umfasst auch alle öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Sind die Anlieger beider Wegeseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung bis zur Wegmitte bzw. zur Mitte der gesamten Straßenanlage.

Zum Thema

Kontakt

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Winterdienst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Mehr zum Thema

Standorte

Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Standorten der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr.

Zustands- & Funktionsprüfung der Abwasserleitungen

Infos zur Zustands- und Funktionsprüfung von Eigentum und privaten Abwasserleitungen als auch, wie die Stadtentwässerung dabei unterstützen kann.

Sicherheitstipps der Feuerwehr

Die Feuerwehr Dortmund präsentiert die wichtigsten Sicherheitstipps, um Brände und Unfälle zu verhindern.

Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung

Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung/Luftbildauswertung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund

Kontakte

Hier finden Sie die Kontaktinformationen für den Bereich Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Baumschutz

Die Bußgeldstelle des Dortmunder Rechtsamts informiert über Rechte und Ordnungswidrigkeiten beim Baumschutz. Erfahren Sie mehr!

Beratungsangebote

Die Beratungsangebote der Helfer & Retter aus Dortmund geben Sicherheitstipps und Hinweise. Auch Kurse und Präventivmaßnahmen werden hier vorgestellt.

Wespen und Bienen

Die Feuerwehr Dortmund rückt zu Wespennestern und ähnlichen nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.

Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie

Das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR) betreibt "Forschung für die Einsatzpraxis"

Löschzug 12 – Aplerbeck

Der Löschzug 12 der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund ist u.a. ein fester Bestandteil im Konzept zur Abwehr von ABC-Gefahren.

Fernmeldezug der Feuerwehr – Löschzug 40

Der Fernmeldezug (FMZ) wird bei bestätigter Lage durch den Einsatzleiter/-in (meist A-Dienst) angefordert.

Gefahrenabwehr, Technik

Der Bereich 37/3 der Feuerwehr Dortmund ist für den technischen Bereich der Gefahrenabwehr verantwortlich.

Unerlaubte Abfallbeseitigung

Abfallentsorgung und illegale Müllablagerungen melden. Schützen Sie die Umwelt und verhindern Sie Ordnungswidrigkeiten.

Pflegeversicherung (private)

Erfahren Sie Wissenswertes zur (privaten) Pflegeversicherung von der Bußgeldstelle in Dortmund. Informieren Sie sich hier!

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Aplerbeck

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Aplerbeck in Dortmund.