Immisionsschutz
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Ausüben von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
- Erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen durch den überlauten Betrieb eines Tonwiedergabegerätes.
- Sie haben durch Ihre Tierhaltung Dritte mehr als nur geringfügige belästigt.
Die unten aufgeführten Gesetz finden Anwendung.
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