Schild an Baum: Schutt abladen verboten

Rechtsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Rike / PIXELIO

Abfallrecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ablagern von Abfall zur Beseitigung außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage.
  • Abfall nicht der Entsorgung Dortmund GmbH ( EDG ) zur Entsorgung überlassen.
  • Sie haben Abfälle oder Gegenstände für die Rohstoffwiederverwertung verbotswidrig auf oder neben einem dafür bestimmten Behältnis abgestellt.
  • Abfallbeseitigung außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage durch Verbrennen.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.