Abfallrecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Ablagern von Abfall zur Beseitigung außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage.
- Abfall nicht der Entsorgung Dortmund GmbH ( EDG ) zur Entsorgung überlassen.
- Sie haben Abfälle oder Gegenstände für die Rohstoffwiederverwertung verbotswidrig auf oder neben einem dafür bestimmten Behältnis abgestellt.
- Abfallbeseitigung außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage durch Verbrennen.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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