Ausländerrecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne den erforderlichen Pass oder Passersatz und eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (§ 55 Ausländergesetz) zu besitzen.
- Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ohne einen gültigen Pass zu besitzen.
- Vorsätzliche Nichtvorlage des Passes bei einer Behörde.
- Verstoß gegen die räumliche Beschränkung der Duldung.
- Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage Ihrer Aufenthaltsbefugnis nach dem Ausländergesetz.
- Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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