Giebel eines Neubaus

Rechtsamt

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Baurecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Errichten einer baulichen Anlage ohne Genehmigung
  • Ändern einer baulichen Anlage ohne Genehmigung.
  • Errichten einer baulichen Anlage, abweichend von der Ihnen erteilten Genehmigung.
  • Errichten einer baulichen Anlage (Werbeanlage) ohne Genehmigung.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.