Rechtsamt
  1. Themen
  2. Sicherheit & Ordnung
  3. Ordnungswidrigkeiten
  4. Gewerberecht

Bußgeldstelle

Gewerberecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Nichtanzeigen des Beginns des selbständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes.
  • Nichtanzeige der Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes.
  • Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung (Gewerbeausübung trotz Untersagung).
  • Betreiben des Reisegewerbes ohne Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
  • Vertreiben von Wertpapieren im Reisegewerbe.
  • Verstöße gegen die Spielverordnung u.a. Gewerberechtsvorschriften

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema

Gewerberecht

Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!