Aktenordner

Rechtsamt

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Gewerberecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Nichtanzeigen des Beginns des selbständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes.
  • Nichtanzeige der Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes.
  • Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung (Gewerbeausübung trotz Untersagung).
  • Betreiben des Reisegewerbes ohne Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
  • Vertreiben von Wertpapieren im Reisegewerbe.
  • Verstöße gegen die Spielverordnung u.a. Gewerberechtsvorschriften

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.