Ordnungswidrigkeitengesetz
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Vorsätzliches Verweigern der Angabe von Personalien.
- Vorsätzliche Angabe unrichtiger Personalien.
- Vorsätzlich ohne berechtigten Anlass Lärm erregt, der geeignet war, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen.
- Vorsätzliche Vornahme einer grob ungehörigen Handlung, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
- Vorsätzliches und verbotswidriges Ausüben der Prostitution im Sperrbezirk der Stadt Dortmund.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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