Schulpflicht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Sie haben als Erziehungsberechtigte/r nicht dafür Sorge getragen, dass der/die Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnahm.
- Sie haben als Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres Ihre Schulpflicht nicht erfüllt.
- Sie haben als Erziehungsberechtigte nicht für die Teilnahme an der Feststellung des Sprachstandes Ihres Kindes gesorgt.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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