Sperrbezirk
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- vorsätzliches und verbotswidriges Ausüben der Prostitution im Sperrbezirk der Stadt Dortmund
- verbotswidrige Kontaktaufnahme zu Prostituierten innerhalb des Sperrbezirks der Stadt Dortmund um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren (Anbahnungshandlung)
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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