Haftpflichtansprüche / Schadenersatz
Sie hatten einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadt Dortmund oder haben Sie in sonstiger Weise durch die Stadt Dortmund einen Schaden erlitten?
Dann können Sie gegen die Stadt Dortmund Schadenersatzansprüche geltend machen!
Zuständig für die Bearbeitung ist ausschließlich das Rechtsamt der Stadt Dortmund - Abteilung für Haftpflicht und Versicherungen.
Ihren Anspruch machen Sie bitte schriftlich beim Rechtsamt geltend:
- Schildern Sie ausführlich den Sachverhalt.
- Nennen Sie den genauen Schadensort (ggf. mit Handskizze oder Fotos).
- Beschreiben Sie den Schadenshergang.
- Nennen sie den Schadenstag und die Uhrzeit.
- Benennen Sie ggf. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.
- Beschreiben Sie den Schadensumfang.
- Belegen Sie ggf. die Schadenhöhe durch Anschaffungs- und/oder Reparaturrechnungen/Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten.
- Gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Nennen Sie Ihre Bankverbindung.
- Sofern durch das Rechtsamt Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes geführt werden müssen, bedenken Sie bitte, dass diese entsprechende Bearbeitungszeit erfordern.
- Über das Ergebnis der Ermittlungen werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Für Rückfragen erreichen Sie die Mitarbeiter/innen des Rechtsamtes während der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Stadt Dortmund - Rechtsamt Ulrich Kramer
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Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
Freitags 8.00 - 12.00 Uhr
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