Bürgerdienste
Neue Software vereinfacht Kfz-Zulassung
Die Bürgerdienste der Stadt Dortmund haben eine neue Software für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz) eingeführt. Die Bürgerdienste laden die Dortmunder*innen dazu ein, das neue Online-Angebot rege zu nutzen. Das Angebot kann derzeit nur von Privatpersonen genutzt werden.

Die Fahrzeugzulassung in Dortmund hat ein neues Online-Angebot. Privatleute können es für verschiedene Antäge und Vorgänge nutzen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): AntonioGuillem/ Canva
Mit der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung können ab sofort folgende Anträge und Vorgänge vollständig online von Zuhause aus erledigt werden:
- Antrag auf Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (Kfz),
- Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz,
- Antrag auf Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel,
- vollautomatisierte Umschreibung eines Kfz ohne Kennzeichenwechsel,
- vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz sowie
- vollautomatisierte Adressänderung des*der Halters*Halterin eines Kfz.
Der Zugang für das neue Online-Angebot ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hier ein Überblick:
- Das Kfz muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
- Die Registrierung im Servicekonto NRW ist erforderlich.
- Es ist eine Identifizierung mit der online Ausweisfunktion erforderlich. Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion benötigt.
- Ein Kartenlesegerät oder ein Endgerät mit der kostenlosen "AusweissApp2" müssen vorliegen.
- Die antragstellende Person muss die Möglichkeit zur Bezahlung per Giropay haben. Weitere internetbasierte Zahlverfahren sollen zukünftig angeboten werden.
Kontakt zu den Bürgerdiensten
Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Leistungen der Bürgerdienste erhalten Bürger*innen unter dortmund.de/buergerdienste und über das städtische Service-Center doline unter der Rufnummer 0231 50-0. Termine können online oder telefonisch über die Rufnummer 0231 50-11150 vereinbart werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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