Bevölkerung
Fast 6.000 Dortmunder Haushalte sollen erstmals seit elf Jahren beim Zensus mitmachen
Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wo und wie wohnen und arbeiten sie? Diese Fakten ermittelt der Zensus - auch bekannt als Volkszählung. Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet. Auf ausgewählte Dortmunder Haushalte kann dafür nun eine Befragung zukommen.
Wichtig für alle Bürger*innen: Im Mai startet wieder einmal die Zensus-Befragung Quelle: YouTube
Eigentlich sollte der Zensus 2021 stattfinden, durch Corona wurde er aber um ein Jahr verschoben. Die sogenannte Volkszählung liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland, NRW und Dortmund. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Daher ist wichtig, dass sie regelmäßig aktuell gehalten werden.
Spezielle Fragen an Haus- und Wohneigentümer*innen
Der Zensus gliedert sich in zwei Bereiche. Der eine ist eine Bevölkerungsbefragung der andere ist eine Gebäude- und Wohnungszählung.
Die Befragung der Bevölkerung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen gefragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Außerdem werden alle Bewohner*innen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt.
Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle Wohnungs- und Gebäudeeigentümer*innen. Hier bereiten die Statischen Bundes- und Landesämter bereiten die Befragungen vor und stellen die Durchführung und Qualität sicher. Die Befragungen in den Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind Sache der Erhebungsstellen sowie der Erhebungsbeauftragten - auch Interviewer*innen genannt - in den Kommunen.
Auf einen Blick: Wer wird befragt?
- zufällig ausgewählte Haushalte
- alle Bewohner*innen von Wohnheimen
- alle Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften
- alle Haus- und Wohnungseigentümer*innen
Gemäß § 23 Zensusgesetz 2022 besteht eine Auskunftspflicht. Im schlimmsten Fall droht sonst ein Zwangsgeld. "Wir hoffen auf die Akzeptanz der Dortmunderinnen und Dortmunder", sagt Michael Schuchardt von der städtischen Erhebungsstelle Zensus. Generell sei die Erfahrung, dass drei Viertel aller Befragungen erfolgreich liefen.
Wie läuft der Zensus in Dortmund?
Für die Durchführung des Zensus 2022 in Dortmund wurde eine Erhebungsstelle mit acht Mitarbeiter*innen eingerichtet. In Dortmund werden über 48.000 Menschen in fast 6.000 Haushalten und in mehr als 200 Gemeinschaftsunterkünften befragt. Dafür wurden mehr als 260 Erhebungsbeauftragte angeworben und geschult. Über 189.000 Druckartikel und 2.300 Stück Materialien wurden durch IT.NRW zur Verfügung gestellt.
Wann geht es los?
Ab dem 2. Mai beginnen die Vorbegehungen; Terminankündigungen werden in die Briefkästen geworfen. Die Befragungen starten aber erst nach dem allgemeinen Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022. Die eigentlichen Befragungen starten also am 16. Mai und sollen bis zum 7. August laufen.
Sofern Befragungen bei manchen Haushalten wiederholt werden müssen, sollen diese bis zum 18. November abgeschlossen sein. Die Widerholungsbefragung ist eine Art Qualitätskontrolle. Sie wird nur bei einer kleinen Gruppe durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 wird frühestens im vierten Quartal 2023 gerechnet.
Zitat
Nicht einmal der Oberbürgermeister kann hier ohne Begleitung rein - wir sorgen für oberste Sicherheit.

Die Interviewer*innen vor Ort werden sich ausweisen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
Wie laufen die Befragungen ab?
Bürger*innen finden eine Mitteilung in ihren Briefkästen, falls sie befragt werden. Ohne diese Mitteilung, muss kein*e Bürger*in aktiv werden. Die Mitteilungen werden zwischen Mai und August verteilt. Wer eine Mitteilung erhält, wird entweder zur Gebäude- und Wohnungszählung befragt oder nimmt an der Bevölkerungsbefragung teil. Das geht aus der jeweiligen Mitteilung eindeutig hervor.
Es gibt auch Bürger*innen, die sowohl an der Gebäude- und Wohnungszählung als auch an der Bevölkerungsbefragung teilnehmen. Sie bekommen dann auch zwei verschiedene Mitteilungen.
Welche Regeln gelten bei der Bevölkerungsbefragung?
Die Mitteilung für die Bevölkerungsbefragung enthält eine Terminankündigung. Darauf kündigt der*die Erhebungsbeauftragte den Befragungstermin an. Die*die Erhebungsbeauftragte schreibt auf die Terminankündigung auch seinen*ihren Namen und die Telefonnummer.
Hat ein*e Bürger*in an dem angekündigten Termin keine Zeit, kann er*sie telefonisch einen Alternativtermin vereinbaren. Jede*r Erhebungsbeauftragte kann und muss sich bei einer Befragung mit einem speziellen amtlichen Ausweisdokument legitimieren. Niemand muss die*den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung lassen. Die Befragung kann vor der Wohnungstür stattfinden.
Eine Vertrauensperson darf bei der Befragung anwesend sein. Niemand muss seine*ihre Angaben belegen oder etwas unterschreiben. Die jeweils geltenden Covid-19-Schutzregelungen müssen durch alle Beteiligten beachtet und eingehalten werden. Bei der Befragung fragt dann der*die Erhebungsbeauftragte nach Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Geschlecht aller in einem Haushalt lebender Personen sowie nach deren Familienstand, Wohnsituation und Staatsangehörigkeit. Diese Auskunft kann eine Person stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder geben.
Zusätzlich übergibt die*der Erhebungsbeauftragte in den meisten Fällen Online-Zugangsdaten für die weitergehende Onlinebefragung - diese kann dann eigenständig beantwortet werden. Ein Muster zur Onlinebefragung ist hier einzusehen.
Wie läuft die Befragung zu Gemeinschaftsunterkünften ab?
In Gemeinschaftsunterkünften geben stellvertretend für die Bewohner*innen die Einrichtungsleitungen Auskunft. Die Bewohner*innen selbst werden also nicht befragt.
Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung ab?
Mit der Mitteilung bekommen die Befragten direkt ihre Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Dort müssen Sie Fragen zu ihren Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete, beantworten. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es keine Erhebungsbeauftragten. Die Mitteilungen werden per Post verschickt und die Befragung läuft online.
Wie werden die Daten geschützt?
Die Erhebungsstelle ist von der Stadtverwaltung abgeschottet. "Nicht einmal der Oberbürgermeister kann hier ohne Begleitung rein - wir sorgen für oberste Sicherheit", sagt Dr. Jan Siebert von der Dortmunder Zensus-Erhebungsstelle.
Jede*r Mitarbeiter*in der Erhebungsstelle und jede*r Erhebungsbeauftragte unterliegt der gesetzlichen Schweige- und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Die Online-Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Die erhobenen Einzeldaten werden nicht weitergegeben, auch nicht an andere Behörden. Zudem werden die persönlichen Daten schnellstmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, Rückschlüsse auf eine Person sind somit ausgeschlossen.
Zum Thema
Der Zensus wird alle 10 Jahre EU-weit durchgeführt und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Die für eine Befragung ausgewählten Dortmunder Haushalte sind zu einer Auskunft verpflichtet.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.