Außenansicht des Dietrich-Keuning-Hauses

Innenstadt-Nord

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Hans Jürgen Landes Fotografie

Engagement

Stadt sucht Wahlhelfer*innen für die Landtagswahl am 15. Mai

Nachricht vom 25.02.2022

Mitte Mai wird ein neuer Landtag für Nordrhein-Westfalen gewählt. Für die Durchführung der Wahl am 15. Mai werden rund 4.000 Wahlhelfer*innen gesucht. Als Wahlhelfer*in kann sich jede*r ab 18 Jahren melden, der oder die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Warum man sich als Wahlhelfer*in bewerben sollte und welcher Aufwand hinter dem Einsatz am 15. Mai steckt, erklärt Fachbereichsleiter Klaus Legeler von den Bürgerdiensten. Quelle: YouTube

Die Stadt Dortmund zahlt Wahlhelfer*innen für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird bei einem Einsatz in einem der 386 Dortmunder Wahlräume mit 50 Euro entschädigt, Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten 55 Euro. Wahlhelfer*innen, die bei der Auszählung der Briefwahl in den Westfalenhallen tätig sind, werden mit 40 Euro entschädigt.

Es besteht die Möglichkeit, einen Wunscheinsatzort anzugeben. Trotz des Bedarfes an Wahlhelfer*innen kann ein Wunscheinsatz nicht immer garantiert werden. Dies hängt damit zusammen, dass manche Wunscheinsatzorte vielleicht bei der Anmeldung schon vollständig besetzt sind.

Erforderliche Corona-Schutzmaßnahmen

Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass die Landtagswahl wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. Für die Wahlhelfer*innen werden je nach vorliegender Corona-Situation alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Die Wahlräume werden unter anderem mit Nies- und Spuckschutzwänden sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.

Anmeldung und Kontakt

Bürger*innen können sich als Wahlhelfer*in online auf dortmund.de/wahlen anmelden beziehungsweise bewerben. Dort sind auch alle weiteren Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in eingestellt. Interessierte können außerdem unter 0231-50 10933 zum Wahlbüro der Stadt Dortmund Kontakt aufnehmen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.