Sicherheit
Ordnungsamt stellt Verstöße bei Kioskkontrollen fest
Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes stellten in einem Kiosk mehrere Verstöße fest. Am Dienstag, 3 Mai, kontrollierten die uniformierten Streifendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) routinemäßig einen Kiosk in der Dortmunder Nordstadt. Die Feststellungen waren überraschend.
Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes entdeckten über 2.100 Getränkeflaschen- und dosen, die zum Verkauf angeboten wurden, ohne die erforderliche Pfandkennzeichnung zu besitzen. Darüber hinaus wurden noch Arzneimittel unerlaubt angeboten.
Im weiteren Verlauf der ordnungsbehördlichen Kontrolle wurden 4.400 Zigaretten und 116 Kaffeepackungen aufgefunden, die unversteuert waren. Über die Einsatzleitstelle des Ordnungsamtes wurde der Zoll hinzugerufen, der die Sicherstellung der unversteuerten Artikel vornahm.
Durch das Ordnungsamt wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verstöße gegen das Verpackungsgesetz und das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Der Zoll leitete ein Strafverfahren aufgrund der Steuerhinterziehung ein.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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