Außenansicht des Dietrich-Keuning-Hauses

Innenstadt-Nord

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Umwelt

Erfolgreiches Projekt "Ermittlungsdienst Abfall" wird verlängert - 150.000 Euro Bußgelder wurden festgesetzt

Nachricht vom 18.05.2022

Das im September 2020 gestartete Pilotprojekt Ermittlungsdienst Abfall (EDA) zieht eine erfolgreiche Zwischenbilanz: Fast 1.500 Müllsünder*innen wurden ermittelt und mehr als 150.000 Euro Bußgelder wurden festgesetzt. Jetzt geht das Projekt in die Verlängerung.

Plastikmüll

"Nacht- und Nebelkipper" entsorgen ihren Müll illegal im öffentlichen Raum.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Das eigentlich auf zwei Jahre befristete Projekt EDA soll zunächst um ein drittes verlängert werden. Diesen Vorschlag haben die Stadtverwaltung und die EDG Entsorgung Dortmund GmBH dem Rat der Stadt gemacht und zudem einen gemeinsamen Tätigkeitsbericht sowie eine Zwischenevaluation vorgelegt.

Stadtdirektor Jörg Stüdemann sagte am Dienstag, 17. Mai: "Möglicherweise wird das Projekt auch dauerhaft angesetzt. Innerhalb der Verwaltung ist die Aufgabe in diesem einen kommenden Jahr nun, noch schlagkräftiger zu werden. Aber als Ergebnis lässt sich schon jetzt sehen: Es ist viel weniger Abfall, der herumliegt in der Stadt."

Was ist der EDA?

Der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) besteht aus acht Mitarbeitenden (je vier von der EDG und vier vom Ordnungsamt), die "Nacht- und Nebelkipper" ermitteln. Also Menschen, die ihre Abfälle illegal im öffentlichen Raum entsorgen.

Der Großteil der Verursachenden (ca. 90 Prozent) wurde durch Ermittlungen in und im Umfeld von Abfallablagerungen überführt; immerhin jeder zehnte Betroffene aber wurde durch observierende EDA-Teams beim Müllablegen auf frischer Tat erwischt. Insgesamt hat der EDA im betrachteten Projektzeitraum über 4.300 Einsätze durchgeführt und dabei allein 4.100 Stunden mit zeitaufwändigen Observationen bekannter Abfallschwerpunkte verbracht.

Überführte Täter*innen wurden, wann immer möglich, noch vor Ort oder - im Nachgang - an ihrer Wohnadresse mit der begangenen Ordnungswidrigkeit konfrontiert und dazu befragt. Dabei wurden die Betroffenen durch die EDG-Mitarbeitenden des jeweiligen Teams auch immer gleich über die bestehenden Möglichkeiten zur korrekten Abfallentsorgung beraten.

Bürger*innen wollen eine saubere Stadt

Zusammen mit anderen Beratungsgesprächen, z. B. bei den in vielen Stadtbezirken durchgeführten Präsenzaktionen des EDA auf den jeweiligen Wochenmärkten, wurden so von den EDA-Teams insgesamt fast 900 Gespräche zum korrekten Umgang mit Abfällen in Dortmund geführt.

Die in rund 18 Monaten mit der Arbeit des EDA gemachten Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass mit den Ermittler*innen ein bislang noch fehlender Baustein in die kommunalen Sicherheits- und Ordnungsarchitektur der Stadt Dortmund aufgenommen wurde. Nur das gezielte und konsequente Ermitteln und Sanktionieren von "Müllsünder*innen" kann letztlich der Gleichgültigkeit entgegengesetzt werden, die die Täter*innen an den Tag legen.

Stüdemann ergänzte zum Thema Gleichgültigkeit, dass an speziellen Punkten in der Stadt immer wieder illegal Müll abgelagert werde. Die Stadtgesellschaft habe aber ein Bedürfnis nach Sauberkeit und Ordnung: "Die Bürgerschaft hat die Arbeit des EDA-Teams sehr positiv aufgenommen und die Einsätze gelobt."

EDA soll sich noch verbessern

Trotz der bisherigen Erfolge wurde in der Zwischenevaluation auch weiterer Optimierungsbedarf ausgemacht. Die Verwaltung wird die durch die angestrebte Verlängerung gewonnene Zeit nutzen, um mit der EDG ein gemeinsames, fortgeschriebenes Konzept zu erarbeiten. Unter anderem wird der gemeinsame Vorschlag Empfehlungen beinhalten, wie das Einsatzkonzept verbessert werden kann. Der Vorschlag wird dem Rat der Stadt Dortmund rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraums vorgelegt.

Zum Thema

Hinweise für den EDA, z. B. zu wiederkehrenden Müllstellen und aktuellen Abfallablagerungen im öffentlichen Raum nehmen die Stadt und die EDG entgegen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.