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Wohnungsmarktbericht 2021

Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt bleibt angespannt

Nachricht vom 31.08.2021

Der Wohnungsmarktbericht zeigt die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt im Jahr 2020. Er wird auf Grundlage eines komplexen kommunalen Wohnungsmarktbeobachtungssystems erstellt, das Anfang der 1990er Jahre beim Amt für Wohnen entwickelt wurde und in den vergangenen Jahren bundesweit Verbreitung gefunden hat.

Wohnungsmarktbericht 2021: Lage bleibt weiterhin angespannt

Planungsdezernent Ludger Wilde (rechts) stellte den Wohnungsmarktbericht 2021 am 31. August nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes vor.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Amanda Bick

2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Ein Jahr nach Beginn der Pandemie kann vorsichtig festgestellt werden, dass die ganz großen Einschnitte am Wohnungsmarkt ausgeblieben sind. Allerdings sind noch nicht alle Folgen aufgrund der anhaltenden Lage und möglicher Langzeitfolgen abzuschätzen. "Der Wohnungsmarktbericht ist eine gute Entscheidungsgrundlage für die Akteur*innen am Dortmunder Wohnungsmarkt", unterstreicht Planungsdezernent Ludger Wilde.

Hohe Nachfrage – steigende Mieten

Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem deutet weiter auf keine Entspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt hin. Zwar konnten erfreulicherweise eine hohe Bautätigkeit (1.725 Wohneinheiten; plus 25,2 Prozent) und steigende Genehmigungszahlen (1.922 Wohneinheiten; plus 2,2 Prozent) bei gleichzeitig stabiler Bevölkerungsentwicklung konstatiert werden. Der strukturelle Leerstand blieb allerdings wegen des Anstiegs der Privathaushalte mit 2,1 Prozent auf niedrigem Niveau. "Ein gesunder Wohnungsmarkt unterstellt eine Leerstandsquote von drei bis vier Prozent. Da muss noch einiges passieren, bis wir diese Zahlen in Dortmund erreichen", so Wilde.

Auch die Mieten stiegen aufgrund anhaltend hoher Nachfrage – insbesondere auch nach bezahlbarem Wohnraum – kontinuierlich an. Der Mietpreismedian für Bestandswohnungen (Wiedervermietungen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Prozent auf 7,52 €/m² netto kalt erhöht. Die mittleren Angebotsmieten für Neubauwohnungen stiegen gegenüber 2019 um 1,9 Prozent auf 11,10 €/m² netto kalt an.

Anstieg bei den Immobilienpreisen im Neubau und Bestand

Die Immobilienpreise gehen sowohl im Neubau als auch im Bestand ebenfalls in die Höhe – zum Teil im zweistelligen Prozentbereich. Der Wunsch zur Eigentumsbildung scheint in Dortmund ungebrochen zu sein.

Neu gebaute frei stehende Einfamilienhäuser wurden im Schnitt für rund 520.000 Euro und somit 9 Prozent über dem Vorjahreswert angeboten, während im Bestand mit durchschnittlich 500.000 € (plus 19 Prozent) ähnlich hohe Preise aufgerufen wurden. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch im Segment der Doppelhaushälften (Neubau: 360.000 Euro; plus7 Prozent, Bestand: 380.000 Euro; +16 Prozent) und der Eigentumswohnungen (Neubau: 3.325 €/m²; plus 8 Prozent, Bestand: 1.952 €/m²; plus 19 Prozent).

Familiengerechter Wohnraum gefragt

"Sehr stark nachgefragt sind das familiengerechte und das bezahlbare Wohnen", betont Wilde. Die Zahl der transferleistungsbeziehenden Haushalte ist pandemiebedingt im Laufe des Jahres 2020 deutlich angestiegen.

Generell zeigt sich eine weiter hohe und gestiegene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass größere Familien mit fünf und mehr Personen relativ gesehen deutlich häufiger im Leistungsbezug bzw. Wohngeldempfänger sind und damit Nachfrager*innen nach preiswertem Wohnraum sind als andere Haushaltsgrößen. Insofern ist der Bedarf an bezahlbaren großen und familiengerechten Wohnungen als besonders groß einzuschätzen.

Rund 44 Millionen für Neubau und Modernisierungsprojekte

Zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum konnten im Jahr 2020 insgesamt 43,75 Mio. Euro für Neubau- und Modernisierungsprojekte mit 799 Wohnungen bewilligt werden.

Zum Thema

Der Wohnungsmarktbericht 2021 steht auf der Internetseite des Amtes für Wohnen als Download zur Verfügung.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.