Bilanz
Aufräumarbeiten sind nach den Stürmen im vollen Gange - Westfalenpark und Botanischer Garten Rombergpark öffnen Mittwoch wieder
In Dortmunds Parks, Wäldern und Grünanlagen sind die Mitarbeiter*innen jetzt damit beschäftigt, die Sturmschäden zu beseitigen und drohende weitere Schäden zu sichten. Westfalenpark und Botanischer Garten Rombergpark öffnen am Mittwoch, 23. Februar, wieder.
Update (22. Februar, 15:00 Uhr):
Der Westfalenpark und der Botanische Garten Rombergpark sind ab Mittwoch, 23. Februar, für Besucher*innen wieder geöffnet. In beiden Parks finden nach dem Sturm noch Aufräumarbeiten statt, die Anlagen sind aber nach gärtnerischen Kontrollen wieder freigegeben.

Auch der älteste Baum im Botanischen Garten Rombergpark ist ein Opfer des Sturms. Die 1804 gepflanzte Farnblättrige Buche wurde am Wochenende entwurzelt.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Botanischer Garten Rombergpark
Ursprüngliche Nachricht:
Noch sind die Schäden nicht komplett gesichtet. Doch schon jetzt steht fest, dass die drei aufeinander folgenden Stürme mit ihrer Wucht viele Bäume entwurzelt und Äste abgerissen haben. Hier ein Überblick:
Der derzeit absehbare Schaden im Westfalenpark beläuft sich auf sieben umgestürzte Bäume und viele abgerissene Äste, die sich auf Wiesen und Wegen verteilen.
Auch im Zoo ist das Aufräumen im vollen Gange. Er ist bereits wieder verkehrssicher und hat daher zum Start in die neue Woche wieder geöffnet. Drei Bäume wurden dort beschädigt, alle Tiere sind sicher und unverletzt. Vor dem Haupteingang des Zoos ist eine Pappel umgefallen und musste von der Feuerwehr geräumt werden.
Im Botanischen Garten Rombergpark sind bislang 20 Bäume dem Sturm zum Opfer gefallen. "Diese Bäume hatten in der Regel Vorschädigungen", sagt Dr. Patrick Knopf, Direktor des Botanischen Gartens Rombergpark. Besonders schade sei es um ein Naturdenkmal, das der Sturm ebenfalls zu Fall gebracht hat: Am Wochenende fiel der älteste Baum im Botanischen Garten, die 1804 gepflanzte Farnblättrige Buche.
Schäden auf den Friedhöfen
Auf den Friedhöfen haben stadtweit circa 60 größere Bäume dem Sturm nicht standhalten konnten. Bestattungen können jedoch wie geplant stattfinden. Das Tiefbauamt meldet, dass zahlreiche provisorische Beschilderungen und Baustellenabsperrungen umgefallen sind. Es gab einige Notdiensteinsätze, jedoch ist das große Chaos glücklicherweise ausgeblieben. Das Tiefbauamt hatte im Vorfeld mit dem Grünflächenamt und der Feuerwehr ein Aktivierungskonzept erstellt und zahlreiche Mitarbeiter*innen in Rufbereitschaft versetzt. Die Rufbereitschaft wurde erst am Sonntag und nur für wenige Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen.
Die Städtische Immobilienwirtschaft bilanziert an den städtischen Gebäuden eine Vielzahl an kleineren Meldungen. So wurden einzelne Dachpfannen und -ziegel herunter geweht, es gab Wassereintritte durch Dächer oder abgerissene Rolllädenführungen. Einen größeren Schaden gibt es im Café "Grüner Salon" auf dem Nordmarkt, dort hat ein umfallender Baum das Vordach zerstört.
Umgestürtzte Bäume im Stadtgebiet
Das Grünflächenamt zählt bislang circa 40 umgestürzte Bäume, dazu etwa 20 Kronenausbrüche. Der Fredenbaumpark ist nicht besonders betroffen, dort fielen vor allem Birken sowie Bäume, die bereits zur Fällung markiert waren. Etwa 20 Kolonnen des Grünflächenamtes und Fremdfirmen sind derzeit unterwegs und räumen auf, dazu sind zwölf Gärtnermeister*innen mit der Kontrolle des Baumbestandes und der Suche nach Sturmschäden beschäftigt.
Im Stadtwald sind Bäume von den Stürmen überwiegend einzeln, aber auch in Gruppen geworfen und gebrochen worden. Dabei kam es auch zu Sachschäden an PKW, Gartenanlagen und Gebäuden, die an den Wald angrenzen. Im Wald liegen noch umgestürzte Bäume, und es hängen angeschobenen Bäume und lose Äste in den Baumkronen. Da die Böden vom Regen durchweicht sind, sind einige Bäume nicht mehr sicher verwurzelt.
Der Wald und die Parks der Stadt sollten daher auch in den nächsten Tagen weder auf den Wegen noch abseits der Wege betreten werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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