Sargbestattungen
Erdwahlgrab
Wahlgräber werden für eine oder mehrere Beisetzungen vergeben. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wenn Familien Wert darauf legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, ist eine Wahlgrabstätte die in Frage kommende Grabart. Neben den hier möglichen Erdbestattungen können auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für eine Dauer von 25 Jahren vergeben. Bei weiteren Bestattungen fallen ggf. Verlängerungsgebühren für die gesamte Grabstätte an. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt mindestens 1,25 x 2,75 m je Grabstelle.
Erdwahlgrab pflegefrei
Die rechtlichen Bestimmungen entsprechen denen des oben beschriebenen Erdwahlgrabes.
Die Gesamtanlage ist in Bestattungsfläche und Rahmengrün unterteilt, wobei die Bestattungsfläche bodendeckend bepflanzt und das Rahmengrün mit verschiedenen Stauden und Gehölzen aufwändig gestaltet ist.
Die Pflege wird für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung sichergestellt.
Erdreihengrab
Erdreihengräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen. Die Beisetzung erfolgt in einem dafür vorgesehenen Feld der Reihe nach.
Die Belegungsdauer beträgt 20 Jahre. Der für die Gestaltung hergerichtete Grabhügel hat ein Maß von 0,80 x 1,40 m.
Erdreihengrab Pflegefrei
Die Gesamtanlage ist in Bestattungsfläche und Rahmengrün unterteilt, wobei die Bestattungsfläche bodendeckend bepflanzt und das Rahmengrün mit verschiedenen Stauden und Gehölzen aufwändig gestaltet ist.
Die Pflege wird für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung sichergestellt.
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