Umwelt
Friedhofsgebühren für die städtischen Friedhöfe steigen im kommenden Jahr um durchschnittlich 5,9 Prozent
Die Friedhöfe Dortmund haben ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 und eine neue Gebührensatzung vorgelegt. Zum 1. Januar 2023 werden die Gebühren für die städtischen Friedhöfe um durchschnittlich 5,9 Prozent angehoben.
In erster Linie führen die allgemeinen Kostensteigerungen dazu, dass in der Planung ein Jahresverlust in Höhe von rund 1 Mio. Euro errechnet wurde. Für das Jahresergebnis kommt erschwerend hinzu: Der Trend weg von Beisetzungen in Erd- und mehrstellige Wahlgrabstätten hin zu günstigeren Bestattungsformen – insbesondere der anonymen Urnenbeisetzung – ist weiter ungebrochen.
Der Jahresverlust wird durch den noch vorhandenen Gewinnvortrag aus Vorjahren und die im städtischen Haushalt eingestellte Verlustübernahme gedeckt.
Neue Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe
Teils massive Preissteigerungen, vor allem in den Bereichen Energie, Material- und Baukosten, sowie Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst müssen auch bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren berücksichtigt werden. Es wird daher eine Anhebung der Friedhofsgebühren um durchschnittlich 5,9 Prozent vorgeschlagen. Damit liegt der Anstieg deutlich unter der aktuellen Inflationsrate von rund 10 Prozent.
Ziel der Mitarbeiter*innen des Eigenbetriebs Friedhöfe ist es, auch zukünftig für alle Bevölkerungsteile finanzierbare Bestattungsangebote anbieten zu können. Der Eigenbetrieb wird daher auch weiterhin daran arbeiten, durch geeignete Maßnahmen die Erlöse zu stabilisieren und in der laufenden Bewirtschaftung die Aufwände zu reduzieren.
Das Aufgabenspektrum des Eigenbetriebs Friedhöfe umfasst über das Bestattungsangebot hinaus gemeinwohlorientierte Leistungen, die nicht über Gebühren finanziert werden können. So erfüllen die 32 städtischen Friedhöfe auch wichtige Funktionen als grüne Erholungsflächen und Kulturorte. Sie pflegen den Bestand geschützter Denkmäler und engagieren sich in der Förderung der biologischen Vielfalt.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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