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Förderprogramme Klima-Luft 2030

Schallschutzfensterprogramm

Um den Dortmunder Bürger*innen einen Anreiz zu bieten, Investitionen für weniger Lärm im Gebäude zu tätigen, hat das Umweltamt der Stadt Dortmund ein Förderprogramm für den Einbau von Schallschutzfenstern aufgelegt.

Es gibt in Ballungsräumen und damit auch in Dortmund viele Bereiche, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden müssen. Allein durch Verkehrsplanung und -steuerung, durch einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, durch den Einbau von Flüsterasphalt und durch andere Maßnahmen, lassen sich jedoch nicht alle Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Austausch von Schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an stark befahrenen Straßen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 75% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer*in ist eine jährliche Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro festgelegt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer*innen von besonders vom Verkehrslärm betroffenen Gebäuden. Mieter*innen sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob Anspruch auf eine Zuwendung besteht, erfolgt durch das Umweltamt.

Zum Thema

Die Förderrichtlinie und Antragsformulare können Sie hier downloaden.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
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