Kanadagänse am Brunosee

Umweltamt

Erstbeantragung eines Fischereischeines

Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischerprüfung abgelegt haben.

Informationen zur Terminvergabe

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0231 50-25422 vorab einen Termin zu vereinbaren. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der unten angegebenen Adresse.

Die notwendigen Formulare für die Erteilung und Verlängerung von Jagd- oder Fischereischeinen, sowie die Anmeldung zur Jäger- oder Fischerprüfung finden Sie auf dieser Website.

Jugendliche können ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen.

Notwendige Unterlagen:

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Prüfungszeugnis
  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Jugendfischereischein

  • ausgefüllter Antrag mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild
  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie sich das obenstehende Antragsformular (PDF) ausdrucken und ausgefüllt mit den anderen Unterlagen zur unteren Fischereibehörde mitbringen.

Folgende Gebühren werden für die Erstausstellung erhoben:

  • Jahresfischereischein 16,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein 8,00 Euro

Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per ec-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

Adresse

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Ansprechpartner

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und FischereibehördeFrau Schafranske

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und FischereibehördeHerr Heinrichsen